Hallo
seit März 2018 wurde meine befristete EU-Rente in eine Dauerrente umgewandelt. Da ich noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stand kündigte ich zum 15.April 2015, darauf bekam ich im Mai meine Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Wir die Geldleistung für das Jahr 2018 angerechnet-da 2018 erhalten. Oder für das Jahr 2017 da es sich für den Urlaub 2017 handelte.
Das müssen sie ihren Arbeitgeber fragen! Das wird ihnen hier keiner beantworten können!
Es geht um die Anrechnung als Einmahlzahlung bei der EU-Rente, da sich am 01.07.2017 die Zuverdienstgrenzen geändert haben.
Dieses Thema wurde hier schon vielfach diskutiert (nutzen Sie mal die Suche).
Das Arbeitsverhältnis bestand bei Rentenbeginn (Zeitrente), daher wird wohl auch der Hinzuverdienst zu berücksichtigen sein, und das nach dem Zuflussprinzip genau dann, wenn der Betrag geflossen ist. Und nicht, für welchen Zeitraum er mal gedacht war ...
Hatte ich auch so angenommen. Am Sericetelefon der Rentenversicherung aber unterschiedliche Auskünfte erhalten.
Hallo Paulchen,
"Senf dazu" hat Ihre Frage zutreffend beantwortet.
Eine Klärung nehmen Sie bitte mit der Rentensachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers vor. Die Sachbearbeitung hat Ihre Rentenakte und wird den Sachverhalt anhand Ihrer Angaben prüfen und bearbeiten.
Das Service-Telefon kann den Einzelfall nicht prüfen, da es nur über Ihre telefonischen Informationen verfügt und damit den Sachverhalt nicht in den persönlichen Details überprüfen kann. Dort ist grundsätzlich nur eine allgemeine Einschätzung möglich.