URlaubsabgeltung

von
sam

Wenn mann ein Volle Erwerbsminderungsrente
bezieht und mann hat noch Urlaubsansprüche
aus 2008,2009 ,die mann wegen Krankheit nicht nehmen konnte.Wird bei der Urlaubsabgeltung(kein Urlaubsgeld)eine Rentenschädlichkeit erreicht und eine Rentenkürzung vorgenommen?

von
Klemens

Rechtsgrundlage zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersruhegelder und Renten wg. Erwerbsminderung ist der § 34 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch.

Nicht zum Arbeitsentgelt und somit rentenunschädlich sind u.a. :

einmalig gezahltes Entgelt , das vor Rentenbeginn erarbeitet wurde, jedoch erst danach gezahlt wird.
Weiterhin Abfindungen,Übergangs- bzw. Überbrückungsgelder, sowie Urlaubsabgeltungen die wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach Rentenbeginn gezahlt werden, jedoch vorher erarbeitet wurden.

Experten-Antwort

Ich stimme Klemens zu - jedoch mit der Ergänzung, dass die Einkommensanrechnung in Bezug auf Erwerbsminderungsrenten nach § 96 a SGB VI geregelt ist.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 27.09.2010, 15:52 Uhr]

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