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Urlaubsabgeltung

von Jose17.03.2020 | 08:52
76 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich bin seit dem 1.2.2020 Altersrenter (63 +8).Ich bekomme im Monat März eine Urlaubsabgeltung für die Jahre 2018/ 2019 ausgezahlt.Die Abgeltung liegt über 6300€. Wird diese Abgeltung als Hinzuverdienst angerechnet? Wenn ja,muss ich es der Rentenversicherung sofort melden? Bin von Krankheit in die Rente gegangen und habe kein Arbeitsverhältnis mehr! Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten

-am 17.03.2020 | 10:13
Hallo Jose, eine endgültige Beurteilung ist hier im Forum leider nicht möglich, da es ganz darauf ankommt, ob das Arbeitsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat oder nicht. Falls das Arbeitsverhältnis vor Rentenbeginn beendet wurde, wäre die Urlaubsabgeltung kein zu berücksichtigender Hinzuverdienst. Allein die Tatsache, dass Sie aus der Arbeitsunfähigkeit in die Rente gegangen sind, bedeutet nicht, dass zum Rentenbeginn kein Arbeitsverhältnis mehr bestanden hat. Bitte informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger daher über die Einmalzahlung. Sofern das Arbeitsverhältnis vor oder zum Rentenbeginn beendet worden ist, fügen Sie hierüber einen Nachweis bei. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Joseam 17.03.2020 | 10:57
Das Arbeitsverhältnis wurde vor Beginn der Rente beendet. Vielen Dank für für Ihre schnelle Nachricht
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