Guten Tag,
ich war seit November 2018 krank geschrieben, habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der jetzt rückwirkend zum 01.06.2019 genehmigt wurde. In der Zeit bis zur Genehmigung war ich ununterbrochen bis Mai 2020 krank geschrieben und danach aufgrund aussteuerung seitens der Krankenkasse arbeitslos gemeldet.
Habe ich jetzt rückwirkend Anspruch gegenüber meines Arbeitgebers auf Abgeltung des Urlaubs, wenn ja bis zu welchem Datum?
Meine Rente ist zeitlich bis 01.06.2022 befristet und mein Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.
Ich danke jetzt schon für die Hilfe
ich war seit November 2018 krank geschrieben, habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der jetzt rückwirkend zum 01.06.2019 genehmigt wurde. In der Zeit bis zur Genehmigung war ich ununterbrochen bis Mai 2020 krank geschrieben und danach aufgrund aussteuerung seitens der Krankenkasse arbeitslos gemeldet.
Habe ich jetzt rückwirkend Anspruch gegenüber meines Arbeitgebers auf Abgeltung des Urlaubs, wenn ja bis zu welchem Datum?
Meine Rente ist zeitlich bis 01.06.2022 befristet und mein Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.
Ich danke jetzt schon für die Hilfe
Ob Sie noch Urlaubsanspruch haben, wäre mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, bzw. richtet sich nach Ihrem Vertrag und/oder dem BUrlG.
Demnach dürfte Urlaubsanspruch aus 2018 (sofern aus dem Jahr noch ein Restanspruch war) bereits zum 31.03.2020 verfallen sein.
Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde. Dementsprechend wäre auch dies mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, ob er evtl. darauf einen Vorschuss bezahlen würde (darf er, muss er aber nicht und >> dies kann auch dazu führen, dass der Betrag bei der EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt wird.
Auch während der Zeit der Krankschreibung bzw. der EM-Rente haben Sie auch weiterhin Anspruch auf (zumindenst den gesetzlichen) Urlaub. Damit Sie nicht wegen Fristversäumnis den Urlaubsanspruch aus 2019 verlieren (verfällt spätestens am 31.03.2021), sollten Sie bereits jetzt den Anspruch als solchen bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen und die Übertragung in das Folgejahr beantragen.
Da es der Rentenversicherung 'egal' ist, ob Sie noch Urlaubsanspruch haben oder nicht und es die erst interessiert, sofern es zu einer Auszahlung während des Rentenbezugs kommen sollte (wegen Hinzuverdienst), sollten Sie das Thema also mit Ihrer Personalabteilung oder einem Fachmann für Arbeitsrecht klären.
Vielen Dank siehe hier für die ausführlichen Infos.
Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, das Arbeitsverhältnis ruht während der befristeten EM Rente.
Verstehe ich es richtig, dass ich jetzt keinen Anspruch auf Urlaubabgeltung habe. Nur, wenn ich gekündigt werde?
Danke schon mal
Danke schon mal
Ja, das verstehen Sie richtig. Er wenn das Arbeitsverhältnis beendet/gekündigt wird kann der Urlaub abgegolten werden (sofern noch nicht verfallen).
Hier mal ein paar mehr Infos:
https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabgeltung.html#tocitem2
Mein Arbeitgeber hat mir nicht gekündigt, das Arbeitsverhältnis ruht während der befristeten EM Rente.
Verstehe ich es richtig, dass ich jetzt keinen Anspruch auf Urlaubabgeltung habe. Nur, wenn ich gekündigt werde?
Danke schon mal
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten