Hallo BENNI,
Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Barabgeltung des nicht genommenen Urlaubs vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind nicht auf das Übergangsgeld anzurechnen, da es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt.