Urlaubsabgeltung

von
Soso

Ich beziehe Erwerbsminderungsrente und erhalte eine etwas höhere Urlaubsabgeltung. Wird wegen der neuen Rechtssprechung aus 2017, dies auf die Rente angerechnet? Darf diese Urlaubsabgeltung auf das Jahr aufgeteilt und die Rente gekürzt werden oder erhalte ich nur in dem Monat der Auszahlung keine Rente? Ich habe gelesen, dass Urlaubsabgeltung nicht auf das ganze Jahr aufgerechnet werden darf.
Vielen Dank für die Antwort.

von
Genervter

Das kommt drauf an.

Experten-Antwort

Hallo, Soso,

Einmalzahlungen sind alle Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen. Hierzu gehören zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen oder Mehrarbeitsvergütung. Sie sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie
–Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV sind und
–aus einem Arbeitsverhältnis stammen, das nach Rentenbeginn (noch) bestanden hat.
Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie aus Zeiten vor Rentenbeginn resultieren.
Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hinsichtlich der Zuordnung kann regelmäßig auf die DEÜV-Meldung (Meldung Einkommen vom Arbeitgeber an DRV) zurückgegriffen werden. Es wird dabei unterstellt, dass beitragspflichtige Einmalzahlungen in dem Jahr zugeflossen sind, für das sie gemeldet wurden.

Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Sollte Ihr Urlaubsgeld Hinzuverdienst darstellen, würde die Erwerbsminderungsrente für den Monat des Zuflusses gekürzt werden, sofern die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Dies kann zu einer Überzahlung der Rente führen. Der dabei entstehende Überzahlungsbetrag wäre durch den Rentner zurückzuerstatten.

von
Kaiser

Zitiert von: Genervter
Das kommt drauf an.

Tschuldigung, ich weiß Ihr habt mich erkannt. Ich soll nicht unter einem fremden Namen dumme Kommentare schreiben.

von
Genervter

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Genervter
Das kommt drauf an.

Tschuldigung, ich weiß Ihr habt mich erkannt. Ich soll nicht unter einem fremden Namen dumme Kommentare schreiben.


Wie meinst Du das?
Verstehe ich nicht...

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