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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von monikap.12.05.2014 | 14:36
1326 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,mein Arbeitsvertrag wird im Mai wahrscheinlich mit Zustimmung des Integrationsamtes beendet.Wie verhält es sich nun mit der Urlaubsabgeltung,ab Mai beginnt meine Rente,welche icherst mal bis 9/2016 gezahlt bekomme. Wird die Urlaubsabgeltung wenn ich sie z.b. im Juni gezahlt bekomme,der Rente angerechnet.Ich bin der Meinung nein,denn es istja kein Zuverdienst aus einer Arbeit,ich habe da mal ein Urteil gelesen,kann es aber nicht mehr finden.Dort stand,das eine Urlaubsabgeltung,nicht als Hinzuverdienst gild,da es eben nicht aus einer Tätigkeit stammt.Oder so ähnlich,kann mir vielleicht ein Experte weiterhelfen.Vielleicht hat auch jemand persönliche Erfahrungen gemacht.Vielen Dank monikap

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einmalzahlung stellt grundsätzlich Hinzuverdienst i.S. von §96 a SGB VI dar.

Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Rentenbeginn beendet wurde oder geruht hat,

ist die Einmalzahlung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt mit.

Dieser wird dann prüfen ob eine Anrechnung auf Ihre Rente vorzunehmen ist.

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5 Antworten

Heike R.am 12.05.2014 | 16:15
Hallo monikap. sorry, ich kann dir keine Antwort auf deine Frage geben, aber ich habe eine Frage zu dem Thema, die du mir ggf. beantworten kannst. Zahlt dein Arbeitgeber dir freiwillig die offenen Urlaubstage aus? Ich stehe auch kurz vor der vollen Erwerbsminderungsrente (für einen gewissen Zeitraum). Mein Arbeitgeber sagte mir, die noch offenen Urlaubstage verfallen dann. Stimmt das und es ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers? Lieb wenn du mir das beantworten könntest. Gruss Heike
monikap.am 12.05.2014 | 16:24
Hallo Heike,also ich bin im öffendlichen Dienst beschäftigt und da gibt es ja tarifliche Regelungen.Ich muss wenn ich die schriftliche Beendigung meines Arbeitsverhältnisses,in den Händen halte,dann in nächster Zeit die Urlaubsabgeltung schriftlich beantragen und dann zahlen sie auch.Aber ich glaube da gibt es § welche allgemein die Urlaubsabgeltung regeln,auch bei anderen Arbeitgebern.M.f.G.monikap
Heike R.am 12.05.2014 | 17:46
vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich bin auch bei einem Arbeitgeber der halb öffentlich und halb privat ist. Ich werde mich da noch genauer, ggf. beim VDK informieren. VG Heike
sandraam 13.05.2014 | 12:48
Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich Hinzuverdienst i.s. des § 96 a SGB VI. Näheres siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
monikap.am 13.05.2014 | 14:12
Danke
Deutsche Rentenversicherung
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