Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Eve Pöpplin,
bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Diese wird dann bei der EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Berücksichtigt wird die Einmalzahlung in dem Monat, in dem sie ausbezahlt wird.
Hallo Eve Pöpplin,
ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls kann man nicht beurteilen, ob die Urlaubsabgeltung beitragspflichtig oder beitragsfrei ist.
Sollte sie beitragspflichtig sein, dann müssten Sie auch als EM-Rentner Ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen.
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