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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung- Anrechnung auf Rente

von Eve Pöpplin19.02.2015 | 11:31
1187 Ansichten
4 Antworten

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Mir wird demnächst im Zuge eines Aufhebungsvertrag noch Jahresurlaub von von 46 Tagen ausbezahlt. Wird dies der EM-Rente angerechnet oder gilt das nur für Abfindungen. Schließlich stammt der Urlaub ja noch aus der Zeit, wo das Arbeitsverhältnis bestand

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.02.2015 | 13:20

Hallo Eve Pöpplin,

bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um eine Einmalzahlung. Diese wird dann bei der EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden hat. Berücksichtigt wird die Einmalzahlung in dem Monat, in dem sie ausbezahlt wird.

Experten-Antwortam 19.02.2015 | 15:23

Hallo Eve Pöpplin,

ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls kann man nicht beurteilen, ob die Urlaubsabgeltung beitragspflichtig oder beitragsfrei ist.

Sollte sie beitragspflichtig sein, dann müssten Sie auch als EM-Rentner Ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen.

EM-Rentner sind nämlich in der Rentenversicherung im Gegensatz zu Altersvollrentnern nicht versicherungsfrei.

2 Antworten

Kai-Uweam 19.02.2015 | 13:16
Wird während eines laufenden Rentenbezugs eine Einmalzahlung ausgezahlt, ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsverhältnis bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ruht oder beendet ist. Ist das der Fall, ist die Einmalzahlung nicht als Hinzuverdienst nach § 96a SGB 6 zu berücksichtigen. Ein Beschäftigungsverhältnis ruht, wenn im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgelegt ist, dass im Fall der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ein Ruhen eintritt. Dieses Ruhen muss bereits zum Beginn der Rente gelten. Wird das Beschäftigungsverhältnis durch die Rentenbewilligung beendet, so ist eine nach Rentenbeginn geleistete Einmalzahlung nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn die Beendigung vom Zeitpunkt des Rentenbeginns an gilt.
Eve Pöpplinam 19.02.2015 | 14:45
Vielen Dank für Ihre Antworte, Kai-Uwe und Experte. Wie verhält es sich dann mit den Beiträgen zur Rentenversicherung? Als EM-Rentnerin muss ich die ja nicht zahlen
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