Zur Zeit beantrage ich, nach Aussteuerung, eine EU- Rente. Wie kann ich denn meinen nicht genommenen Jahresurlaub (anteilig für 2007, voll für 2008 und anteilig für 2009) beantragen und muß mir der ausgezahlt werden (neues EU- Recht)? Auf welcher Rechtsgrundlage beantrage ich?
04.03.2009, 17:18
Experten-Antwort
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Haben Sie Verständnis, dass wir die nicht beantworten können/dürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arnbeitgeber/Personal-/Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft.