Hallo Forum-Team,
freue mich über konstruktive Antworten zu folgendem Problem.
Mir wurde zum 31.12.2008 fristgerecht gekündigt. Aufgrund von Krankheit konnte ich nicht allen Resturlaub nehmen - es blieb ein Tag Resturlaub übrig, der mit der Abrechnung Dezember 2008 abgegolten wurde.
Nun hat das Arbeitsamt den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit vom 01.01. bis 02.01.2009 ruhend gestellt. Abreitslosengeld gibt es erst ab dem 03.01.2009.
Das Arbeitsamt beruft sich auf § 143 Abs. 2 SGB III und teilt mit, dass es diese beiden Tage als beitragsfreie Zeit der Arbeitslosigkeit dem RV-Träger meldet.
Jetzt ist klar, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für den einen Urlaubstag ruht - aber was ist mit dem Feiertag? Der Arbeitgeber zahlt doch nicht für den Feiertag.
Was muss ich machen, dass die beiden Tage nicht beitragfrei gemeldet werden - über die Urlaubsabgeltung werden ja zumindest für einen Tag SV-Beiträge gezahlt.
Vielen Dank!