Hallo,
Ich bin seit dem 01.02.2008 (Rentenbeginn) in voller Erwerbsminderungsrente. Mein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen/kirchl. Dienst endete mit Ablauf des Monats in welchem der Bescheid des Rentenversicherungsträgers zuging am 31.05.2008.
Krankheitsbedingt konnte ich ab 01.01.2007 bis zum Beschäftigungsende am 31.05.2008 meinen Urlaub nicht voll beanspruchen.
Auf Grund des EU-Urteiles habe ich bei meinem AG deswegen eine Urlaubsabgeltung beantragt. Diese wurde von ihm nun auch rückwirkend genehmigt.
Fragen zu der Rentenunschädlichkeit:
Ist die Urlaubsabgeltung für den gesamten Zeitraum also vom 01.01.2007 bis zum Beschäftigungsende am 31.05.2008 rentenunschädlich, da sie vor dem Rentenbeginn erarbeitet wurde und nicht als Arbeitsentgelt angesehen wird?
Oder zählt die Urlaubsabgeltung nach dem Rentenbeginn am 01.02.2008 bis zum Beschäftigungsende am 31.05.2008 als Einkommen?
Für diesen Zeitraum erhalte ich voraussichtlich Brutto 1.700,00 € Urlaubsabgeltung.
Dadurch wird die doppelte Hinzuverdienstgrenze von 800,00 € überschritten.
Könnte vom AG die Abgeltung über zwei Monate hinweg a. 800,00 € ausgezahlt werden? (2 x jährlich gilt ja die doppelte Hinzuverdienstgrenze)
Was wäre dann mit den restlichen 100,00 €?
Wird meine EM-Rente bei Zahlung der Urlaubsabgeltung nach dem Rentenbeginn vom 01.02.2008 bis 31.05.2008 gekürzt und um wieviel?
Fragen zu der Steuer- und SV-Pflicht:
Mein AG will mir diese Urlaubsabgeltung steuer- und SV-pflichtig auszahlen. Hier bin ich anderer Ansicht.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, also auch die Urlaubsabgeltung wird meines Erachtens zur Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zugeordnet, in dem es gezahlt wird.
Nachdem meine Urlaubsabgeltung im Jahr 2010 gezahlt wird und das Arbeitsverhältnis bereits im Mai 2008 geendet hat, findet somit keine Zuordnung u. deswegen auch keine Lohnabrechnung im Jahr 2010 statt.
Die Urlaubsabgeltung bleibt somit beitragsfrei, wird aber auch nicht in meinem Rentenversicherungskonto berücksichtigt.
Trifft dies so zu?
Ist diese Urlaubsabgeltung damit auch steuerfrei?
Falls die Urlaubsabgeltung für die Zeit vom 01.02.2008 - 31.05.2008 sv- und steuerpflichtig ist; wird die EM-Rente dann neu berechnet?
Können vom AG zwei Urlaubsabgeltungsabrechnungen verlangt werden?
Im Normalfalll wird ein AG vermutlich nur eine Berechnung durchführen. Würde der DRV ein schädlicher Hinzuverdienst (bei mir wäre es evtl. die Zeit vom 01.02.2008 - 31.05.2008) überhaupt auffallen, wenn dies der AG und ich selber der DRV nicht melden?
Für Ihre Bemühungen und eine Antwort danke ich Ihnen.
MfG
Holger