Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung im Dezember vorteilhafter?

von Bettina21.08.2019 | 14:24
89 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, wenn bei Vertragsauflösung in diesem Jahr 2019, ausser Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub eine Auszahlung erfolgt, stellt mir sich folgende Frage: Status: volle Erwerbsunfähigkeitsrente Im Jahr 2019 gibt es keine weiteren meldepflichtigen Einkünfte. Somit ist der Hinzuverdienst bisher für 2019 gleich 0,00 EUR. Die Auszahlung der Urlaubsabgeltung steht an, diese wird zur Zeit ermittelt. Diese wird über der Freigrenze von 6.300 EUR liegen. 1. Wenn diese Auszahlung in 12.2019 erfolgt, anstatt früher, ist das vorteilhafter? Wird dann nur der Dezember als gekürzte Rente gezahlt? 2. Im Umkehrschluss würde bei einer Auszahlung in 09.2019 für die restlichen Monate in 2019 (09-12.2019) des Jahres die Rente gekürzt? Vorausgesetzt in beiden Fällen sind bei der Berücksichtigung die persönlichen Höchstentgeltpunkte, Rentenkürzung errechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina,

wie ich sehe, wurde Ihre Frage bereits vollständig beantwortet. Vielen Dank!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

?????am 21.08.2019 | 15:08
Sofern die Urlaubsabgeltung der Anrechnung unterliegt, erfolgt am Ende das Tages eine möglich Kürzung gleichmäßig für alle Monate in einem Kalenderjahr, in denen die Rente bezogen wird. Es macht daher kein Unterschied, ob im Januar oder September oder Dezember. Der einzige "Vorteil" wäre, dass man sich etwas Zeit mit der Kürzung der Rente verschafft, wenn der Hinzuverdienst später im Jahr liegt, weil der Rentenversicherungsträger erstmal mit einer 'Prognose' rechnet. Sofern ein schädlicher Hinzuverdienst hinzutritt, wird die Rente ab der laufenden Zahlung - erstmal - gekürzt, egal, wann der Hinzuverdinienst eingetreten ist. Im 1. Halbjahr des Folgejahres kommt dann aber die Abrechnung (mit dem 'Nachweis', wenn alle Meldungen vorliegen)für das gesamte Jahr. Und spätestens dann ist es vollkommen egal, in welchem Monat welcher Betrag liegt. Es wird alles in einem Jahr zusammengerechnet und gleichmäßig verteilt (Stichwort: "Flexirente").
W°lfgang am 21.08.2019 | 16:53
Hallo Bettina, nicht über 450 Euronen im Monat - dann ist alles in Ordnung!! Gruß w.
Bettinaam 21.08.2019 | 23:38
Danke für die Rückmeldungen. Damit haben ich meinen Gedankenfehler gefunden. Wenn jemand über die persönlichen Freigrenzen rutscht innerhalb eines Kalenderjahres, gleich ob es eine Zahlung ist oder monatliche sind, wird es in der nachträglichen Endberechnung über alle 12 Renten-Monate verteilt und alle 12 Monate 'gekürzt'. Danke, ohne Ihre Mithilfe, ist es nicht gleich für jeden zu verstehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026