Frauenrente für 09.2007 im Monat 03-07 beantragt, dann krank geworden. Versorg.amt hat 1,5 Jahre für Befund gebraucht - rückwirkend zum 16.02.07 - 50% GdB zugesprochen - Rente begann 01.09.07 - zuerst als Frauenrente - seit 12.08 - rückwirkend als Schwerbeh.rente mit 0,3% Abschlag. (Geb.dat. 09.09.1944) Jetzt müsste der Arb.geber den verfallenen Urlaub nach neuem Recht nachzahlen. Ist es möglich, die Rente deshalb rückwirkend zum 1. Okt.07 ohne Abschlag beginnen zu lassen. Letztes Gehalt wäre dann die Urlaubsabgeltung von insgesamt 250 Arb.stunden.
Auszug aus neuem Europa-Recht:
Nachzahlung auch als Rentner
Folgt man dieser Linie, dann kann der gesetzliche Mindesturlaub, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte, heute auch noch für die Jahre 2006 und 2007 geltend gemacht werden. Da das Arbeitsverhältnis bei Herbert T. nicht mehr besteht, muss der Urlaub finanziell abgegolten werden. "Der Betroffene kann als Rentner eine satte Nachzahlung seines ehemaligen Arbeitgebers erwarten."