Hallo Christiane,
wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie nur einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung von unter 6300 EUR und beziehen/bezogen sonst im Kalenderjahr (1.1.-31.12.) kein weiteres Entgelt.
Wenn das so ist, müssen Sie sich weder bei EM-Rente noch bei der Altersrente Gedanken um den Hinzuverdienst machen. Ein kalenderjährliches Entgelt unter 6300 EUR führt nicht zur Kürzung der Renten.