Guten Tag,
ich bin seit 01.10.2017 in EMR und diese wurde ab 01.01.2020 als Dauerrente bis 31.05.2022 gewährt. Nun habe ich per 01.04.2020 die "Altersrente für besonders langjährige Versicherte" beantragt. Hier steht ein entsprechender Bescheid noch aus.
Ich habe aktuell noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis aus dem mir Urlaubsabgeltung zusteht.
Bei Zahlung von Urlaubsabgeltung handelt es sich doch um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und somit als Hinzuverdienst.
Ist es korrekt wenn ich mir diese Urlaubsabgeltung in dem Zeitraum meiner EMR zahlen lasse oder wie ist es für mich am Besten ?
Ich habe neben der EMRente keine weiteren Einkünfte und die Urlaubsabgeltung wird keine 6300 € brutto erreichen.
Danke im Voraus
06.02.2020, 14:41
von
Christiane
06.02.2020, 15:57
Experten-Antwort
Hallo Christiane,
wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie nur einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung von unter 6300 EUR und beziehen/bezogen sonst im Kalenderjahr (1.1.-31.12.) kein weiteres Entgelt.
Wenn das so ist, müssen Sie sich weder bei EM-Rente noch bei der Altersrente Gedanken um den Hinzuverdienst machen. Ein kalenderjährliches Entgelt unter 6300 EUR führt nicht zur Kürzung der Renten.