Hallo,
das Thema Urlaubsabgeltung wurde ja hier schon behandelt. Bei mir ist die Sachlage allerdings etwas schwierig:
04/2009 Rentenantragstellung
01/2010 volle EMR rückwirkend ab 11/2007
08/2007 Rehaantrag wurde als Rentenantragsdatum gleichgesetzt
04/2007 lagen die Voraussetzungen für EMR vor (Berufskrankheit)
seit 11/2008 ruhte das Arbeitsverhältnis, das
Beschäftigungsverhältnis endete durch Tätigkeitsaufgabe wegen Berufskrankheit am 25.4.2007
ab 03/2010 wurde Rente gezahlt
01/2013 EMR auf Dauer
01/2013 Kündigung durch Arbeitgeber
03/2013 Urlaubsabgeltung für 2011/2012 gezahlt.
Bezüglich des Hinzuverdienstes ist nun meine Frage, wann der rechtlich relevante Rentenbeginn war ( Datum Leistungsvoraussetzungen/ Datum Rentenbescheid/Datum 1.Rentenzahlung oder rückwirkender Beginn lt. Rentenbescheid) der Bescheid kam ja erst , als ich schon drei Jahre meine Tätigkeitsaufgabe bei der BG unterschrieben hatte.
Es wird ja immer beim SG vom Rentenbeginn auf das Ende der Beschäftigung abgestellt.
Im Schreiben meines Arbeitgebers stand aber: Das Beschäftigungsverhältnis endet, das Arbeitsverhältnis besteht weiterin fort, ruht jedoch(11/2008).
Dieses Thema wird leider nicht in den rechtlichen Arbeitsanweisungen behandelt.
War nun mein Rentenbeginn vor oder nach der Beendigung meines Beschäftigungsverhältnisses ?
Und weshalb wird eine Urlaubsabgeltung von der DRV nicht als Gehalt für mehrere Jahre behandelt sondern als voller Hinzuverdienst gewertet?
PS. ich spinne wirklich nicht- so kompliziert ist das wahre Leben