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Urlaubsanspruch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben

von sun6321.01.2010 | 11:48
1632 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, vielen Dank erstmal für die Antworten auf meine Frage vom 19.01.10. Mir wurde jetzt von der RV mitgeteilt, dass mir während meiner Maßnahme (bewilligt: 6 Monate mit Option auf Verlängerung um 3 Mona-te) kein Urlaubsanspruch zusteht. Ist dies richtig? Vielen Dank für die Antworten! mfg sun63

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Mitteilung die Sie bekommen haben ist richtig, Sie haben keinen Urlaubsanspruch.

5 Antworten

Hansam 21.01.2010 | 12:19
Am LEBEN können Sie immer und zu jeder Zeit teilhaben. Dazu brauchen Sie doch keinen Urlaub... Also was meinen Sie bitte ??
sun63am 21.01.2010 | 13:05
Hallöle, früher sagte man dazu berufliche Reha. Ihre Antwort war deshalb wohl etwas unpas-send. mfg sun63
Nixam 21.01.2010 | 14:12
Bitte sprechen Sie mit dem Ausbildungsbetrieb ab, wie man bezüglich Urlaub verfährt. Grundsätzlich haben Schulen, in denen Massnahmen durchgeführt werden, Schulferien. Und wenn Sie in dieser Zeit kein Praktikum absolvieren müssen, dann haben Sie eben selbst auch Ferien. Das ist dann Ihr Urlaub. Falls Sie Urlaubsgeld zusätzlich zum Übergangsgeld meinen dann gilt was anderes: Das Übergangsgeld wurde ja auch aus den Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus Ihrer Erwerbszeit berechnet. Daher ist es also ein wenig höher, als die Höhe, die massgebend wäre, wenn kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus Ihrem letzten Gehalt mitberücksichtigt worden wäre. Deshalb gibt es also keinen zusätzliches Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld zum Übergangsgeld. Viele Grüsse Nix
Hansam 21.01.2010 | 14:09
Wenn Sie diese Auskunft direkt von der RV haben wird Sie wohl stimmen. Oder glauben Sie man lügt Sie dort an und gibt ihnen dort vorsätzliche falsche Auskünfte ?? Ich finde es eine Unverschämtheit diese Auskunft jetzt in Zweifel zu ziehen ! Ist es so schlimm und geht die Welt unter wenn man mal 6 Monate keinen Urlaub hat ? Arbeitnehmer müssen teilweise noch viel länger ohne jeglichen Urlaub auskommen und Sie machen ja scheinbar " nur " eine Umschulung.
Realistam 21.01.2010 | 14:40
Das was Sie meinen, nennt man "Leistungen zur Teilhabe am ARBEITSleben!" MfG
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