Hallo Petra, da sich Ihre Frage im Bereich des Arbeitsrechtes bewegt, sich tarifvertragliche Besonderheiten im öffentlichen Dienst ergeben können, rate ich Ihnen ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Leider kann ich Ihnen zum Urlaubsanspruch nach einer Dienstunfähigkeit keine fundierte Antwort geben. Das Bundesurlaubsgesetz hat im §7 Regelungen zur Abgeltung bei Erkrankung.