Sehr geehrte Rentenexperten,
sicherlich können Sie mir helfen, ich wurde durch einen Arb.unfall 07/2010 erwerbsgemindert, hier wurde mir nun ab 06/2011 eine Teilw. EM bei Berufsunfähigkeit zuerkannt, hiergegen habe ich auch ein Widerspruchsverfahren zur Zeit laufen, da mein beh. Arzt und auch ich der Meinung sind, dass ich auch aus gesundheitl. Gründen keine leichte Arbeiten mehr Stunden tgl. verrichten kann. Zur Zeit erhalte ich die Teilw. EM bei BU und anteiliges Krankengeld. Nun wurde mir durch meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich bei der Urlaubskasse meinen Urlaub beantragen muss, sonst würde dieser verfallen, es wären so ca. 2.500,-- €!
Meine Frage werden diese 2.500 € auch als Hinzuverdienst gerechnet, meine Bekannten haben mit erzählt, dass diese nicht angerechnet werden können, da ich ja nach wie vor arbeitsunfähig bin und eine Berufsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Dauer habe oder muss mein Arbeitgeber mich kündigen, da ich sowiesso nicht mehr bei ihm anfangen kann, da ich ja meine berufl. Facharbeit als Maurer nicht mehr ausführen kann und er bereits signalisierte, dass er sobald ich gesund bis sowieso keine andere Arbeit für mich hätte!
Für eine baldige Rückantwort wäre ich dankbar.
MfG
Bernhad