Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Urlaubsentgeld bei BU-Rente

von Bernhardlo26.08.2011 | 20:21
1712 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Rentenexperten, sicherlich können Sie mir helfen, ich wurde durch einen Arb.unfall 07/2010 erwerbsgemindert, hier wurde mir nun ab 06/2011 eine Teilw. EM bei Berufsunfähigkeit zuerkannt, hiergegen habe ich auch ein Widerspruchsverfahren zur Zeit laufen, da mein beh. Arzt und auch ich der Meinung sind, dass ich auch aus gesundheitl. Gründen keine leichte Arbeiten mehr Stunden tgl. verrichten kann. Zur Zeit erhalte ich die Teilw. EM bei BU und anteiliges Krankengeld. Nun wurde mir durch meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich bei der Urlaubskasse meinen Urlaub beantragen muss, sonst würde dieser verfallen, es wären so ca. 2.500,-- €! Meine Frage werden diese 2.500 € auch als Hinzuverdienst gerechnet, meine Bekannten haben mit erzählt, dass diese nicht angerechnet werden können, da ich ja nach wie vor arbeitsunfähig bin und eine Berufsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Dauer habe oder muss mein Arbeitgeber mich kündigen, da ich sowiesso nicht mehr bei ihm anfangen kann, da ich ja meine berufl. Facharbeit als Maurer nicht mehr ausführen kann und er bereits signalisierte, dass er sobald ich gesund bis sowieso keine andere Arbeit für mich hätte! Für eine baldige Rückantwort wäre ich dankbar. MfG Bernhad

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 96a SGB VI ist erzieltes Arbeitsentgelt auf Erwerbsminderungsrenten anzurechnen.

Bei Urlaubsabgeltungen handelt es sich nach § 14 SGB IV um einmaliges Arbeitsentgelt.

Sofern ich es Ihrer Schilderung des Sachverhaltes richtig entnommen habe, handelt es sich bei den von Ihnen genannten 2.500,- Euro um eine Urlaubsabgeltung, die im Baugewerbe über die Urlaubskasse gezahlt wird.

Daher würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall (ggf. im Vorfeld) eine schriftliche Mitteilung mit der Ihrer Fragestellung zusenden, damit von der Sachbearbeitung geprüft werden kann, ob dieser Betrag tatsächlich auf die zu zahlende Rente anzurechnen ist.

Fest steht jedoch, dass die Entscheidung, ob ein Einkommen bzw. ob ein Arbeitsentgelt anzurechnen ist oder nicht, nicht von dem Tatbestand abhängt, ob Sie arbeitsunfähig sind. Die Beurteilung, ob eine Zahlung anzurechnendes Arbeitsentgelt ist, unterscheidet da nicht, ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, da es sich eben um einmaliges Arbeitsentgelt handelt. Einmaliges Arbeitsentgelt kann eben (auch) während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

Sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Ihren gesundheitllichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann, müsste er Ihnen kündigen. Dies klären Sie nochmal mit Ihrem Arbeitgeber (ggf. unter Hinzuziehung eines Vertreters des Personalrates) ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026