Am 1.1.2017 gehe ich in Altersrente. Bin seit Nov. 2014 in Krankengeldbezug welches am 15.05.16 abläuft. Bin nach wie vor krank geschrieben. Werde mich nun beim Arbeitsamt melden müssen. Ich habe aber noch von 2014 Urlaub (17 Tg). Muss mir mein Arbeitgeber, bin nicht gekündigt, das Urlaubsentgelt aus bezahlen und wenn ja, wann?
bei einer Frage zur _Rente_ könnte man Ihnen hier sicher antworten. Fragen zum Arbeitsrecht/Urlaubsabgeltung ergooglen Sie bitte via 'urlaubstage abfindung bei beschäftigungsende', wenn nicht noch ein anderer Helfender Hinweise für Sie geben kann - oder, fragen Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber ...
Gruß
w.
Vielen Dank. Diese Nachricht ist mir lieber als so manche die man hier zu lesen bekommt
Bis 2010 war es so, dass der Urlaubsanspruch bei Eintritt in die Altersrente verfallen ist und man diesen nicht auszahlen lassen konnte. Danach gab es einige Klagen, die diese Regelung gekippt haben, so dass der Anspruch nicht mehr automatisch verfällt.
Das bedeutet, theoretisch muss der Arbeitgeber bei Beschäftigungsende durch Rente den Urlaubsanspruch abgelten, wenn er durch Krankheit nicht genommen werden kann. Da Sie seit November 2014 im Krankengeldbezug sind, würde dies den Urlaubsanspruch aus 2014, 2015 und 2016 betreffen, da Sie durch Ihre Erkrankung nicht die Möglichkeit hatten, diesen Urlaub zu nehmen.
Allerdings kann es hier durchaus abweichende Regelungen im Tarifvertrag geben. Sie sollten das zuerst einmal überprüfen.
Wie sie das denn aber aus wenn ich jetzt noch aufs Arbeitsamt muss? Muss ich da angeben das ich noch Urlaubsentgelt zu bekommen habe? Danke