Guten Tag !
Ich befinde mich seit 2005 in einer befristeten Erwerbsminderungsrente und werde am 28.2.17. in die Regelaltersrente wechseln. Mein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ruhte während dieser Zeit. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich Anspruch auf die Abgeltung von 54 Urlaubstagen habe welche mir ausgezahlt werden sollen. Da meine Rente niedrig ist ergibt sich daraus keine Steuerpflicht, aber wie schaut es denn mit Kranken und Pflegeversicherung aus. Arbeitmässige Zuordnungszeiten habe ich seit Jahren keine mehr.
Vielen Dank!