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Experten-Antwort

Urlaubsgeld bei EU Rente auf Zeit

von Peter Linke18.08.2013 | 14:08
1355 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit Mai 2011 krank und mir wurde eine Rente auf Zeit bis Ende 2014 bewilligt. Da ich noch dem öffentl. Dienst angehöre, forderte ich meinen Arbeitgeber auf, mir das Urlaubsgeld für 2011 und 2012 auszuzahlen. Das tat er, jedoch unter Abzug voller Steuer und Sozialabgaben. Nach meiner Meinung ist dies eine Einmalzahlung und somit abgabenfrei. Wer kennt sich mit diesem Thema aus ?? Danke für Eure Antworten.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Urlaubsgeld zählt zum sog. einmalig gezahlten Arbeitsentgelt und unterliegt somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ihr Urlaubsgeld zählt zum sog. einmalig gezahlten Arbeitsentgelt und unterliegt somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

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1 Antworten

Miriamam 18.08.2013 | 15:31
Hallo Peter, Einmalzahlungen sind auch beitragspflichtig, genauso wie das monatliche Arbeitsentgelt. Die Einmalzahlung wäre erst dann beitragsfrei, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten würden. Diese beträgt für 2013 in den neuen Bundesländern 58.800€ und in den alten Bundesländern 69.600€ im Jahr.
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