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Urlaubsreise während Rentenantrag

von floh18.02.2011 | 20:49
4574 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie reagiere ich, wenn mein EM-Antrag läuft, ich noch keinen Bescheid habe, und in Kürze in den Urlaub fliegen möchte? Es könnte ja in dieser Zeit ein Gutachtertermin angesetzt werden. Der Urlaub ist schon lange gebucht. Reicht es aus, die DRV zu unterrichten? Wie verhalte ich mich richtig?

6 Antworten

Elisabetham 18.02.2011 | 21:31
Das Problem hatte ich auch. Im Prinzip kannst nur eine vertrauenswürdige Person bitten für deine Post zu sorgen und nicht so weit wegfahren, dass du den Gutachtertermin nicht mehr wahrnehmen kannst. Wenn du eine vertrauenswürdige Person hast, kannst du sie doch bitten, wenn dein Gutachtertermin ins Haus flattert, dass sie um Terminverlegung bittet. Das müsste doch gehen?
chrisam 19.02.2011 | 00:33
Machen Sie sich nicht verrückt. Falls Sie tatsächlich während Ihrer Abwesenheit zum Gutachter eingeladen werden sollten, läßt sich so ein Termin telefonisch durch Anruf beim Gutachter verschieben. Beauftragen Sie eine Vertrauensperson das für Sie zu erledigen. Wenn zufällig ein wichtiger Familienfeiertag auf den Termin fallen würde, wäre das ebenso kein Problem. Im Allgemeinen haben Sie aber nach der Einladung noch drei bis vier Wochen Zeit bis zum Termin. Wenn Ihnen das zu unsicher ist, fragen Sie telefonisch bei der Rentenversicherung an, ob bereits ein Gutachter beauftragt wurde und weisen Sie auf die Urlaubsdauer hin. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind auch Menschen und werden Verständnis für Sie haben.
Rolliam 19.02.2011 | 08:56
Ich nehme an es handelt sich um einen EM Rentenantrag. Dabei solltest du bedenken, insbesondere bei Fernreisen, wer 6 oder gar 8 Stunden im Flugzeug sitzen kann, kann auch 6 Stunden am Schreibtisch sitzen. Fernreisen sind ein deutliches Indiz auf Erwerbsfähigkeit.
floham 19.02.2011 | 11:30
oh je... nein, solange würde ich nie fliegen wollen. Die Flugzeit bewegt sich schon im Rahmen von 2,5 Std.
-am 21.02.2011 | 09:47
Hallo Floh, es reicht völlig aus, Ihren Rentenversicherungsträger über Ihre Abwesenheit zu informieren.
floham 21.02.2011 | 17:32
werde ich dann tun....
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