Wie zählt rentenrechtlich ein urlaubssemester? So wie ein normales semester nach dem vollendeten 17. Lebensjahr? Und wie verhält es sich wenn das urlaubssemester wegen krankheit genommen wurde?
Die frage bezieht sich auf Zeiten zum besuch einer deutschen Hochschule
13.09.2016, 13:00
Experten-Antwort
Hallo Detlef,
ein Urlaubssemester zählt rentenrechtlich nicht als Anrechnungszeit. Ob eine Anrechnungszeit wegen Krankheit in Frage kommt, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Rentenversicherung einzureichen schafft Klarheit in diesem Punkt.