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Experten-Antwort

Urlaubstage in der EMR

von Gerald14.03.2016 | 09:59
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7 Antworten

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Hallo wie verhält es sich eigentlich damit, dass sich Urlaubstage bei einem fortdauernden Arbeitsverhältnis ansammeln. Nach sagen wir drei vier Jahren kommt die Kündigung und es haben sich über 100 Urlaubstage während des Bezugs von EMR auf Zeit angehäuft. Muss auf Antrag der gesamte Betrag ausgezahlt werden oder gibt es da zeitliche Grenzen? Danke!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

hanniam 14.03.2016 | 14:46
Urlaubsanspruch erlischt zum 31.03.des quasi"Überfolgejahres"und eine Abgeltung wird tatsächlich nur bei Beendigung des ruhenden Arbeitsverhältnisses vorgenommen.Ob der Grund dafür eine unbefristete EM-Rente oder gar keine mehr ist,sollte beides gleich sein.Die Urlaubsabgeltung geschieht nicht automatisch sondern muß abgefordert werden.
Geraldam 14.03.2016 | 19:54
Welches ist denn ein entsprechendes Forum? Meine Frage hat auch etwas mit der EMR-Rente zu tun, oder nicht? Kündigung des Arbeitsplatzes während der befristeten EMR.
Geraldam 14.03.2016 | 20:00
Danke für die Mühe, Hanni. Dass die Auszahlung eines solchen Urlaubsanspruch nur auf Antrag gewährt wird, das wusste ich. Mich interessiert, ob ein Urlaubsanspruch der länger als ein Jahr aufgelaufen ist, auch abgegolten werden muss. Hierüber gibt es im Netz unterschiedliche Auffassungen. Lt. Auskunft des Arbeitsgerichts, würde nichts verjähren.
Geraldam 15.03.2016 | 10:54
"Klar ist damit: Das BAG geht davon aus, dass Langzeitkranke auch für entgangenen Urlaub der letzten Jahre nachträglich noch eine finanzielle Abgeltung verlangen können. Näheres zur Verjährungsfrage wird man aber erst später aus dem Volltext des BAG-Urteils entnehmen können. Auf jeden Fall kann aber die jüngste Wende in der Rechtsprechung zum Urlaub etlichen Erwerbsminderungsrentnern mehrere 1.000 Euro nachträglich bringen." Was gilt heute?
hanniam 15.03.2016 | 14:01
Das BAG hat bejaht das während einer befristeten EM-Rente und ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen,jedoch auch eine Verfallbarkeit von 15 Monaten.BAG Urteil vom 07.08.20012 AZ: 9 AZR 353/10
Geraldam 15.03.2016 | 14:37
Danke!
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