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Experten-Antwort

Urteil des BSG

von Angelika21.07.2010 | 09:49
1657 Ansichten
5 Antworten

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Ich hab mal eine Frage . Ich bezog von 1999 bis 2005 volle EM- Rente. Von 2005 bis 09/ 2009 bezog ich keine Rente. Ab 10/ 2009 wieder volle EM. Könnte ich aufgrund des Urteils des BSG AZ 4 RA 31 / 96 einen Antrag auf Neuberechnung für diesen Zeitraum stellen oder ist das für mich nicht zutreffend ?? Danke im Voraus für Antworten. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können, aufgrund des Urteils, einen Überprüfungsantrag stellen.

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4 Antworten

Agnesam 21.07.2010 | 10:45
Hallo Angelika, Sie könnten einen Antrag stellen. Nur, es bringt Ihnen nichts. Leistungen werden längstens für 4 Jahre nachgezahlt. In den Jahren ab 2006 haben Sie doch gar keine Rente bezogen. Schönen Tag noch Agnes
Angelikaam 21.07.2010 | 12:57
Hallo Agnes, ich möchte auch nicht rückwirkend ab 2010 4 Jahre neu berechnet haben , sondern ab 2005 rückwirkend . MFG
Agnesam 21.07.2010 | 18:13
Hallo Angelika, ich habe es durchaus richtig verstanden. Wenn - überhaupt - eine Rentenerhöhung bei der Neuberechnung Ihrer früheren Rente zustande käme, würde diese nur für Rentenbezugszeiten ab 2006 gezahlt. Für Zeiten vor 2006 gibt es nichts mehr. Da Sie ab 2006 keine Rente bezogen haben ist eine Erhöhung auch nicht möglich. Gruß von Agnes
Deutsche Rentenversicherung
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