Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Jonathan,
folgende Antworten zu Ihren Fragen:
zur 1. Frage:
Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird Ihnen einen Bescheid senden, in dem das Urteil des Sozialgerichts umgesetzt wird.
Sollten dazu eventuell noch Angaben Ihrerseits notwendig sein, wird man sich mit Ihnen im Vorfeld in Verbindung setzen. In diesem Bescheid wird ebenfalls geregelt, ab wann die laufende Rentenzahlung aufgenommen wird und inwieweit die Nachzahlung einbehalten bzw. ausgezahlt wird. Denn eventuell können andere Leistungsträger, wie z.B. Ihre Krankenkasse, einen sogenannten Erstattungsanspruch geltend machen, wenn Sie von dort während des Nachzahlungszeitraumes Leistungen, wie z.B. das Krankengeld, erhalten haben.
Mit der Frage zur Dauer der Bearbeitungszeit bis zur Bescheiderteilung sollten Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Eine Aussage dazu ist im Forum nicht möglich.
Korrekt ist der Hinweis der anderen Forumsteilnehmer/innen, dass das Verfahren fortgesetzt würde, wenn Sie oder der Rentenversicherungsträger gegen das Urteil Berufung einlegten.
Zur 2. und 3. Frage:
Sobald das von Ihnen dargestellte Urteil rechtskräftig ist, wäre damit das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Um das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung zu klären, müssten Sie einen neuen Antrag stellen.
Ebenso ist ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung über den 30.11.2016 nötig.
Sollte ein Grad der Behinderung in Höhe von mindestens 50 vom Hundert festgestellt sein und die 35-jährige Wartezeit erfüllt sein, könnten Sie überlegen, die Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen „umwandeln“ zu lassen.
Um diese Fragen zu klären bzw. Unterstützung bei der Antragsaufnahme zu erhalten, wäre eine persönliche Beratung in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ein guter Weg. Zur Suche der Beratungsstelle im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
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