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Experten-Antwort

Urteil vom Sozialgericht auf volle und teilw. ERM Rente, was nun?

von Jonathan18.05.2016 | 14:57
3079 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wir haben soeben das Urteil des Sozialgerichtes erhalten (nach fast 3 Jahren), Zitat: "...es ist vom 01.03.14 bis 30.04.15 volle Erwerbsminderung und vom 01.05.15 bis 30.11.2016 eine teilweise Erwebsminderung" ... von der DRV ... " zu gewähren." Frage 1: Erfolgt die Überweisung automatisch oder muss noch ein Antrag gestellt werden? Frage 2: Sollte ein Antrag für die Umwandlung von teilw. auf volle ERM gestellt werden. (kein Arbeitsplatz in Sicht. Geb.Jahr 1955). Frage 3: der Gesundheitszustand hat sich nie verbessert, sollte ein erneuter Antrag auf volle ERM gestellt werden? Ich hoffe, dass jemand helfen kann und bedanke mich im Vorraus. VG Jonathan

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2016 | 09:31

Guten Tag Jonathan,

folgende Antworten zu Ihren Fragen:

zur 1. Frage:

Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird Ihnen einen Bescheid senden, in dem das Urteil des Sozialgerichts umgesetzt wird.

Sollten dazu eventuell noch Angaben Ihrerseits notwendig sein, wird man sich mit Ihnen im Vorfeld in Verbindung setzen. In diesem Bescheid wird ebenfalls geregelt, ab wann die laufende Rentenzahlung aufgenommen wird und inwieweit die Nachzahlung einbehalten bzw. ausgezahlt wird. Denn eventuell können andere Leistungsträger, wie z.B. Ihre Krankenkasse, einen sogenannten Erstattungsanspruch geltend machen, wenn Sie von dort während des Nachzahlungszeitraumes Leistungen, wie z.B. das Krankengeld, erhalten haben.

Mit der Frage zur Dauer der Bearbeitungszeit bis zur Bescheiderteilung sollten Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Eine Aussage dazu ist im Forum nicht möglich.

Korrekt ist der Hinweis der anderen Forumsteilnehmer/innen, dass das Verfahren fortgesetzt würde, wenn Sie oder der Rentenversicherungsträger gegen das Urteil Berufung einlegten.

Zur 2. und 3. Frage:

Sobald das von Ihnen dargestellte Urteil rechtskräftig ist, wäre damit das Verfahren endgültig abgeschlossen.

Um das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung zu klären, müssten Sie einen neuen Antrag stellen.

Ebenso ist ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung über den 30.11.2016 nötig.

Sollte ein Grad der Behinderung in Höhe von mindestens 50 vom Hundert festgestellt sein und die 35-jährige Wartezeit erfüllt sein, könnten Sie überlegen, die Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen „umwandeln“ zu lassen.

Um diese Fragen zu klären bzw. Unterstützung bei der Antragsaufnahme zu erhalten, wäre eine persönliche Beratung in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ein guter Weg. Zur Suche der Beratungsstelle im Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

7 Antworten

Herz1952am 18.05.2016 | 15:11
Am einfachsten wird es wohl sein, einen neuen Rentenantrag zu stellen aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustandes. Dann erfolgt die nächste Entscheidung. Dass Sie keinen Arbeitsplatz in Aussicht haben, ist kein Grund. Wenn der Arbeitsmarkt "verschlossen" wäre, hätten Sie womöglich eine volle Arbeitsmarktrente bekommen. Hierfür ist allerdings vermutlich der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend.
Robääärtam 18.05.2016 | 15:13
Hallo! zu 1.: Theoretisch erfolgt die Überweisung automatisch. Es könnte aber noch eine Nachfrage des Rentenversicherungsträgers kommen, ob sich in der Zwischenzeit die Bankverbindung geändert hat sowie ob Sie in der Zwischenzeit Entgeltersatzleistungen erhalten haben. Dann würde die aufgelaufene Nachzahlung zunächst einbehalten werden und Erstattungsansprüche mit der/den Zahlstelle(n) geklärt werden. Ggf. verbleibt aus der Nachzahlung dann ein geringerer bis kein Betrag für Sie. Aus diesem und auch aus technischen Gründen kann es etwas dauern, bis Sie tatsächlich die Bescheide in Händen halten, die das Urteil vollständig umsetzen. zu 2. + 3.: Ja, können Sie machen. Allerdings sollte dies durch das Gericht schon von Amts wegen überprüft worden sein, so dass die Erfolgsaussichten eher überschaubar sein könnten. Evtl. finden sich zu dieser Frage schon Ausführungen in der Urteilsbegründung? Unabhängig davon sollten Sie die Weiterzahlung der Rente über November 2016 hinaus beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand nicht geändert (verbessert) hat (am besten nach Erhalt des Ausführungsbescheides). Damit setzen Sie ein neues Verfahren in Gang; das alte ist durch das Urteil abgeschlossen. Ein erneuter Antrag ist so gesehen nicht notwendig.
Jonathanam 18.05.2016 | 15:27
Vielen Dank für die Antworten. Aha, ich erhalte einen Ausführungsbescheid. Sicher von der DRV oder? Wie lange kann es erfahrungsgemäß dauern, das Urteil ist aus der 1. Mai Woche? VG Jonathan
Schorscham 18.05.2016 | 15:41
Ja. Bei mir hat es damals 3 bis 4 Wochen gedauert. MfG
Schorscham 18.05.2016 | 15:44
Es könnte auch sein, dass die DRV Berufung gegen dieses Urteil einlegt. Dann kann es noch ein paar Jahre länger dauern. MfG
???am 18.05.2016 | 15:51
Nach dem Urteil geht das Sozialgericht von einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes aus. Deswegen bekommen Sie ab Mai 2015 nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente (wahrscheinlich Berufsschutz). Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen Sie Berufung einlegen. Ein neuer Antrag hilft erst wieder für die Zukunft.
Jonathanam 20.05.2016 | 07:51
Danke vielmals.
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