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Experten-Antwort

Urteil wegen Abschläge

von Martha06.06.2014 | 14:35
1021 Ansichten
5 Antworten

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Was hat es mit diesem Urteil auf sich. Muss sich die DRV nicht daran halten? Ein Aufsehen erregendes Urteil des Bundessozialgerichts: Die gesetzlichen Rentenversicherer sind nicht berechtigt, Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Geburtstag beginnen, um bis zu 10,8 Prozent zu reduzieren. Das Gesetz, so die Kasseler Richter, sieht diese Möglichkeit nicht vor. Das würde dann bei meinem Rentenbescheid Anwendung finden. LG Martha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martha,

nein, die DRV muss sich an dieses Urteil nicht halten. Es handelte sich um eine Einzelfallentscheidung eines Senates des Bundessozialgerichts. Die anderen Senate des BSG und 2011 auch das Bundesverfassungsgericht haben bestätigt, dass die DRV das Recht richtig anwendet.

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4 Antworten

Anonym!am 07.06.2014 | 00:19
Richtig, und meines Wissens nach ist dieser Richter auch dort nicht mehr tätig.
Schorscham 07.06.2014 | 03:26
Warum sind Sie der Ansicht, dass die Meinung eines einzelnen Richters mehr zählt, als die Meinungen seiner vielen Berufskollegen? Auch Richter geben manchmal Unsinn von sich, wie der von Ihnen zitierte Richter eindrucksvoll bewiesen hat. Nur unser humanes Beamtenrecht hat diesen fehlplatzierten Mann vor seiner fristlosen Entlassung bewart.
icham 08.06.2014 | 16:46
Die Rentenversicherungsträger müssen sich insbesondere deswegen nicht daran halten, weil es ein Urteil eines höherrangigen Gerichtes (hier BVerfG) bereits aus dem Jahre 2011 gibt, was genau diese Regelung für verfassungsgemäß erklärt: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-… Ihr Zitat ist einer Pressemitteilung des VdK aus dem Jahre 2006 entnommen, also bereits überholt ich
Herz1952am 09.06.2014 | 14:41
Hallo ich, die klagende Frau hat aufgrund der "Einzelfallentscheidung" ihre Rente ohne Abzüge bekommen. 2006 lief das Verfahren schon beim Bundesverfassungsgericht an das ich mich "angehängt" habe. 2011 kam das Urteil. Die Frau hat auch alle Fristen eingehalten, was danach nicht mehr möglich war. Richter sind unabhängig. Ich kenne eine Fall bei dem der eine Recht bekommen hat, der andere nicht, bei wohlgemerkt genau gleichem Sachverhalt. Der eine hatte einen hessischen Richter, der andere einen bayerischen Richter. Revision war nicht möglich, da der Streitwert dafür zu gering. Das erste Urteil vor dem LSG Kassel hat den Sinn des Gesetzes nicht hinreichend beachtet. herz1952
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