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Experten-Antwort

US Social Security Ehegatten-Zusatzrente

von Renate Myers 01.10.2015 | 14:17
3193 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, vor kurzem habe ich zu meiner Verwunderung per Zufall erfahren, dass die US Social Security schon zu Lebzeiten beider Ehepartner dem Partner desjenigen, der eine US SS-Rente bezieht, unter bestimmten Umständen einen prozentualen Anteil zusätzlich bezahlt. Ich bin deutsche Staatsangehörige und werde in 3 Monaten 66 Jahre alt, mein Mann ist 72 Jahre und US-Amerikaner. Ich selbst habe nur in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet, habe also keine eigenständigen Ansprüche auf Leistungen der US Social Security. Mein Mann war 16 Jahre in der amerikanischen Industrie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Danach waren wir beide in Deutschland freiberuflich tätig. Wir beziehen beide Altersrente, ich von der Deutschen Rentenversicherung, mein Mann von der US Social Security. Man sagte mir bei einem Telefonat mit dem Amerikanischen Konsulat, dass diese Möglichkeit einer zusätzlichen Rente tatsächlich besteht. Man sagte auch, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht daran beteiligt sei, wenn ich diese zusätzliche Rente erhielte, da ich selbst ja nie in den USA gearbeitet habe und daher die sog. Windfall-Regelung nicht greife. Die Deutsche Rentenversicherung bleibe in einem Fall wie meinem prinzipiell außen vor. Vielleicht habe ich nicht alles richtig verstanden am Telefon, deshalb würde ich gerne wissen, auch um uns Ärger zu ersparen, 1. ob es tatsächlich zutrifft, dass es nicht zu einer Verrechnung meiner beiden Renten kommt? 2. ob ich die Deutsche Rentenversicherung nicht doch davon in Kenntnis setzen muss? 3. ob es, wenn das alles so stimmt, ausreicht, wenn wir diese zusätzliche Rente bei der nächsten Steuererklärung mit angeben? Für die Krankenversicherung wäre es wohl nicht relevant, da wir beide privat versichert sind. Für weitere Infos wäre ich Ihnen dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2015 | 11:37

Hallo Renate Myers,

die Ausführungen von **** kann ich nur bestätigen. Es gibt keine Regelung, wonach die Zusatzrente auf Ihre deutsche Regelaltersrente anzurechnen ist.

2 Antworten

****am 01.10.2015 | 15:55
zu 1. Der Bezug einer Auslandsrente würde in ihrem Fall nicht auf die Deutsche Regelaltersrente angerechnet werden. zu 2. Der Bezug einer Rente aus dem Ausland ist der DRV in Deutschland mitzuteilen. zu 3. KV ist nicht relevant da PKV versichert. Bei Wohnsitz in Deutschland und Fragen zum amerikanischen Recht, ist Ansprechpartner das: American Consulate General Federal Benefits Unit (FBU) Gießener Str. 30 60435 Frankfurt/M. Telefon: 069 90 555 - 1100 (Durchwahl - 1201 bei Auskünften zum Rentenbezug/Rentenantrag in deutscher Sprache; Durchwahl - 1101 bei Auskünften zum Rentenbezug/Rentenantrag in englischer Sprache.) Sprechzeiten sind werktäglich von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Telefax: 069 74 93 52 Internet: http://germany.usembassy.gov/
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