Wie wird meine monatliche Unfallrente auf meine Altersrente angerechnet? Soweit ich gehört habe gibt es einen Höchstbetrag der Rente bis zu dem die UVR nicht angerechnet wird. Wie hoch ist dieser Höchstsatz?
Wenn ich mit 63 in Rente gehe und sich dadurch meine Rente um 8.1% reduziert, verändert sich daurch dieser anrechenbare Höchstbetrag?
Die Altersrente wird gekürzt, wenn die Summe aus Altersrente und Unfallrente einen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag ist ein Vielfaches des Jahresarbeitsverdienstes, aus dem die Unfallrente berechnet wurde.
Um Ihnen mitteilen zu können, ob die Unfallrente zu einer Minderung der Altersrente führt, werden noch folgende Angaben benötigt:
- voraussichtliche Höhe der Altersrente
- Höhe der Unfallrente
- % der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Unfallrente
- Angabe, ob der Versicherungsfall der Unfallrente in West- oder Ostdeutschland eingetreten ist
- Angabe, ob der Wohnsitz am 08.05.1990 in West- oder Ostdeutschland war
Wie wird meine monatliche Unfallrente auf meine Altersrente angerechnet?
Maßgebende gesetzliche Bestimmung ist § 93 SGB VI:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__93.html
Beispiele unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93ANL1
Umfangreiche Ausführungen unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93R0