Hallo Jens,
der Rentenversicherungsträger benötigt die bei den Fragen unter der Ziffer 3 gemachten Angaben für die Prüfung, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung handelt.
Der Bezug von Überbrückungsgeld oder einem Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit ist ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung