Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und soll jetzt noch den Bogen V0410 nachreichen. Wofür ist das wichtig? Ich habe einen lückenlosen Versicherungsverlauf ab dem 17. Lebensjahr (1983) bis zum 31.12.2021. Seitdem bin ich arbeitslos gemeldet ohne Bescheid, Verfahren läuft noch, ebenso wie das Rentenantragsverfahren. Soweit ich weiß, werden Schul- und Berufsausbildungszeiten rentensteigernd anerkannt. Diese sind im Versicherungsverlauf bereits vermerkt, ebenso wie 2 Monate Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung. Ich hatte dem Antrag noch einige Zertifikate späterer beruflicher und privater Weiterbildungen beigelegt, weil danach gefragt wurde. Diese erhöhen den Rentenanspruch aber nicht, oder? Ich habe diese Weiterbildungen in meiner Freizeit gemacht bzw. wurde vom Arbeitgeber dafür bezahlt, diese zu machen, d.h. die entsprechenden Zeiten sind mit normalen Beiträgen zur RV belegt. Hier gibt es keine zusätzliche Anrechnungszeit, oder?
Hallo Louise,
WER sagt das?
Der V0410 ist tatsächlich nur für bisher nicht erfasste Anrechnungszeiten vorgesehen.
> " Ich hatte dem Antrag noch einige Zertifikate späterer beruflicher und privater Weiterbildungen beigelegt, weil danach gefragt wurde."
AHA ...da war/ist wohl doch noch nicht alles im Versicherungskonto drin/geprüft worden, wenn Sie jetzt zusätzliche Sachverhalte/Anrechnungszeiten über den Weg der Unterlagenbeifügung quasi geltend gemacht haben - auch wenn wohl nutzlos fürs Versicherungskonto = Angaben gemacht/belegt /DRV prüft folgerichtig mittels V0410-Abfrage.
Gruß
w.
Hallo Wolfgang,
ich hatte den Antrag online gestellt und war bei einigen Punkten nicht ganz sicher, was ich wie ausfüllen muss. Es wurde nach Weiterbildungen gefragt, und da habe ich eben einige meiner vielen Weiterbildungen angegeben, und als Folge davon, wurde jetzt von der DRV die Anlage V0410 nachgefordert. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob es irgendeine Relevanz für die Rentenberechnung hat, wenn ich berufsbegleitend Weiterbildungen für einen neuen nicht ausgeübten Beruf gemacht habe (bevor es dazu gekommen ist, diesen neuen Beruf auszuüben, bin ich krank geworden). Berufsbegleitend heißt, dass ich ein normales Einkommen (und damit abgeführte Rentenbeiträge) als Teilzeitbeschäftigte hatte, während ich abends oder am Wochenende verschiedene Kurse belegt habe. Falls dies für die Rente irgendwie steigernd wirkt, würde ich natürlich sämtliche Kurse nachweisen. Oder sind Weiterbildungen nur relevant, wenn ich in dieser Zeit kein Einkommen und keine Rentenbeiträge hatte? Meine erste Berufsausbildung ist als solche im Versicherungsverlauf gekennzeichnet, da hatte ich aber gleichzeitig auch ein Einkommen durch meinen Ausbildungsgeber / Arbeitgeber (Duales System) und somit auch Rentenbeiträge. Was bringt die Kennzeichnung als Berufsausbildung oder ggf. Weiterbildung? Ich hoffe, ich habe es verständlich formuliert. Danke, Louise
Hallo Louise,
erfahrungsgemäß = 0
Berechnungstechnisch konkurriert hier ggf. Zeitaufwand Beschäftigung ./. Zeitaufwand Ausbildung (sofern diese überhaupt als solche eine i. S. der DRV ist/ Kurse ...), was hintenraus wieder zu beitragsgeminderten Zeiten führen könnte - und ggf. ganz am Ende ein Mikro-Pünktchen mehr für die Rentenberechnung bedeuten könnte.
Bis dahin geht der Weg ausschließlich über die Anerkennung/Berücksichtigung dieser Zeiten ...das manuell schnell mal vorab zu berechnen, ist sicher ohne den DRV-Abakus unmöglich ;-)
Nun hängen Sie drin, nun bringen Sie es auch zu Ende! :-)
Gruß
w.