Hallo Sandra W.,
die Frage Nr. 5 im V0800 ist für die Anerkennung der Kinderziehungszeiten(36 Kalendermonate)nicht entscheidend.
Hier wird die Anerkennung der weiteren Berücksichtigungszeit bis vollendeten 10.Lebensjahr geprüft.
Sollten Sie Ihre Angaben im V0800 unter Punkt 5 nicht unterbringen können, legen Sie eine Anlage mit vollständiger Erläuterung der Gesamtumstände bei.