Frage A)
"2: Haben Sie das Kind von der Geburt bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr erzogen? (Hat das Kind das 10.
Lebensjahr noch nicht vollendet und dauert die Erziehung seit der Geburt ununterbrochen an, ist diese Frage zu
bejahen.)"
Auf die erste Frage kann ich mit ja antworten, doch dann steht in der Klammer "hat das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet ....ist diese Frage zu bejahen) mein Kind hat aber schon das 10 Lebensjahr vollendet. Was nun?
Frage B)
"5.2 Wurde das Kind während der gemeinsamen Erziehung überwiegend von einem Elternteil erzogen?
ja
vom - bis 03.2002-06.2004, 06.2010-12.2012
vom anderen Elternteil
vom - bis 07.2004-05.2010
von mir "
Kann ich das so eintragen?
Frage C)
Bekommen ich auch Erziehungszeiten für das eine Kind angerechnet wenn das andere Kind in der Kindererziehungszeit ist?