Das Formular weist auf die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hin. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, bzw. zu erwerben, bedarf es einer gewissen Beitragsdichte vor Eintritt der Erwerbsminderung. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung brauchen Sie 36 Pflichtbeiträge. Die fünf Jahre werden verlängert um Zeiten die unter Punkt 1-6 aufgeführt sind. Mit Punkt 4 sind Zeiten gemeint, die deshalb keine Anrechnungszeiten werden, weil sie nach vollendetem 25. Lebensjahr liegen und keine versicherungspflichtige Beschäftigung, Wehr- oder Zivildienst unterbrechen. Die DRV wird versuchen ihre zurückgelegten Zeiten zu klären, ist dabei aber zum Teil auf Ihre Mithilfe angewiesen. Für bestimmte Zeiten (z.B. Schulzeiten) benötigen wir Nachweise. Aufgrund der Komplexität der Thematik empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.