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Experten-Antwort

V090 EM

von Rudolf12.09.2013 | 10:43
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Es geht um das benannte Formular, da steht. Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes Erwerbsminderung. 1 Grundregeln . . 4. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wen in den..................................... . . Ich verstehe da nur Bahnhof, könnte mir das jemand erklären, denn ich vermute, ich habe solche Zeiten in meinem Verlauf ? Zudem würde mich interessieren, ob bei der DRV versucht wird das optimale für den versicherten aus seinen Zeiten heraus zu holen, oder ob man sich generell selbst um alles kümmern, überwachen, kontrollieren muß ? Das ist für einen Nichtexperten ja fast unmöglich, bei diesen vielen Ausnahmeregelungen und aber, ab, bis usw ?????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Formular weist auf die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hin. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, bzw. zu erwerben, bedarf es einer gewissen Beitragsdichte vor Eintritt der Erwerbsminderung. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung brauchen Sie 36 Pflichtbeiträge. Die fünf Jahre werden verlängert um Zeiten die unter Punkt 1-6 aufgeführt sind. Mit Punkt 4 sind Zeiten gemeint, die deshalb keine Anrechnungszeiten werden, weil sie nach vollendetem 25. Lebensjahr liegen und keine versicherungspflichtige Beschäftigung, Wehr- oder Zivildienst unterbrechen. Die DRV wird versuchen ihre zurückgelegten Zeiten zu klären, ist dabei aber zum Teil auf Ihre Mithilfe angewiesen. Für bestimmte Zeiten (z.B. Schulzeiten) benötigen wir Nachweise. Aufgrund der Komplexität der Thematik empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

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