Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

V1053 SB-Versicherte Beschäftigung/ Tätigkeit während Schulausbildung

von Anonym200821.04.2008 | 10:33
8248 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von Ihnen das Formblatt V1053 SB erhalten und muss nähere Angaben zu einer versicherten Beschäftigung/ Tätigkeit während der Schulausbildung machen. Es geht um die Zeit vom 01.07.1990-30.11.1990, in der ich insgesamt ca. 2.500 DM verdient habe. In der o.a. Zeit habe ich neben der Schulausbildung (Abitur, Abschluss 1991) hauptsächlich in den Ferien und sporadisch samstags gejobbt. Leider habe ich keine Unterlagen mehr über die genaue zeitliche Verteilung und konnte leider auch von der Firma in der ich damals jobbte keine entsprechenden Informationen erhalten. Des Weiteren habe ich leider auch keine Stundenpläne o.ä. mehr aus dieser Zeit. Aus diesen Gründen kann ich den exakten Zeitaufwand für die Schulausbildung, sowie die Zeiten in denen ich gejobbt habe lediglich überschlagen. Wie kann/ muss ich die Eintragungen in diesem Fall in o.a. Formblatt vornehmen? Ist eine Schätzung überhaupt ausreichend bzw. müssen irgendwelche weitergehenden Nachweise erbracht werden? Wenn ja, welche und wo kann ich diese erhalten? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung werden nur dann als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung gewertet, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung unter Berücksichtigung des Zeitaufwands für die Beschäftigung überwiegt.

Mit dieser Regelung soll ausgeschlossen werden, dass sich die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit neben einer versicherten Beschäftigung negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Um den zeitlichen Umfang prüfen zu können, benötigen die Rentenversicherungsträger die in den Ihnen vorliegenden Fragebogen gewünschten Angaben.

In Anbetracht dessen, dass es oft unmöglich ist, für weit zurückliegende Zeiträume Nachweise über die geleisteten Schul- und Arbeitsstunden beizubringen, ist die wahrheitsgemäße Angabe des Versicherten ausreichend. Es genügt also, wenn Sie in dem Formblatt ungefähre Zeitangaben machen.

2 Antworten

Schadeam 21.04.2008 | 12:20
schreiben Sie ganz formlos an die Sachbearbeitung zurück, dass Sie bis zum Abi 1991 ganz normal Vollzeitschüler in der gymnasialen Oberschule waren und nebenher hin und wieder gejobbt haben. Das sollte dann der Sachbearbeiter verarbeiten können. Ich würde in diesem Fall den Vordruck ignorieren.
Anonym2008am 21.04.2008 | 13:46
Vielen Dank für die Antwort. Allerdings denke ich nicht, dass ich um die Beantwortung des Fragebogens herum komme. Ich hatte bereits ein Schreiben erhalten (Kontenklärung) und dort die Zeiten dargelegt und auch das Abiturszeugnis mitgeschickt. Dennoch kam nun diese Rückfrage in Form eines Fragebogens...und hier bin ich eben nicht sicher, wie ich diesen ausfüllen kann/ muss.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026