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V510

von goody01.10.2009 | 15:40
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5 Antworten

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Hallo. Hab letztens Post von der Rentenversicherung gekriegt und wollte mal fragen wie ich jetzt weiter damit verfahren soll. Und zwar muss ich Unterlagen für die Anrechnungszeiten, sprich ein Schulzeugnis nachreichen. Dem Brief lag auch die Bescheinigung V510 bei. Was genau muss ich damit tun? Muss ich diese der Krankenkasse oder der damaligen Schule vorlegen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Gruß, goody.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit der Post von der Rentenversicherung sind Sie aufgefordert worden, Ihre Versicherungszeiten zu prüfen und Ihr Versicherungskonto zu klären. Wenn nun Schulzeiten fehlen, können Sie sich diese Schulzeit mit dem Vordruck V510 von der Schule bestätigen lassen. Sollten Sie solche Nachweise bereits haben, können Sie das Formular ignorieren.

Mit der Post haben Sie bestimmt die Vordrucke V100 und V410 übersandt bekommen. Diese müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Ihre Nachweise fügen Sie bei. Ganz elegant und bequem können Sie diese Anträge dann auf Ihrem Rathaus (Ortsbehörde oder Bürgerbüro) abgeben; von dort werden die Papiere an die zuständige Rentenversicherung weitergeleitet.

4 Antworten

F U Nam 01.10.2009 | 16:44
Die Rentenversicherung will von Ihnen die Schulzeiten bzw. Studienzeiten nachgewiesen haben ( mit Beginn und Ende). Sofern der Abschluß nachweislich direkt nach dem 17. Lbj. vorliegt ( oder 18 bzw. 19 bei Abitur ) reicht es, wenn sie das letzte Abschlußzeugnis der Schule in Kopie der RV zu kommen lassen. Haben Sie keine Nachweise mehr, können sie an das Schulamt der Gemeinde schreiben und bitten das Formular V510 ausgefüllt an sie zurück zu senden, damit sie wiederum dieses an die RV schicken können.
goodyam 01.10.2009 | 18:50
Erstmal vielen, lieben Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir jetzt auf jeden Fall schonmal weitergeholfen. @Expertin: Habe allerdings nur den Vordruck V510 und ein Rücksendeformular erhalten. Nicht die von Ihnen erwähnten Vordrucke V100 und V410. Lieben Gruß, goody.
-_-am 01.10.2009 | 20:16
Wahrscheinlich haben Sie doch den Antrag schon eingereicht, wenn Sie den V510 noch "nachreichen" sollen, wie Sie schreiben. Das hat "Expertin" wohl übersehen. Sie können das Formular, von der Schule oder Hochschule ausgefüllt auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle abgeben. Siehe: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenn noch Fragen offen sind, rufen Sie ggf. die Sachbearbeitung an. Telefon steht sicher auf dem Anschreiben, mit dem der Nachweis angefordert worden ist.
goodyam 02.10.2009 | 12:17
Alles klar. Wird gemacht. Ich bedanke mich für die schnelle Hilfe. Gruß.
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