Hallo Tom,
wie bereits "Klugpuper" schrieb, beeinflusst der Zeitpunkt der Beitragszahlung den Versorgungsausgleich nicht.
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Hallo Tom,
wie bereits "Klugpuper" schrieb, beeinflusst der Zeitpunkt der Beitragszahlung den Versorgungsausgleich nicht.
Hallo,
ich habe soeben nochmal nachgelesen und meine Kenntnisse zum VAG wieder aufgefrischt. Vielen Dank an "Werner67".
Wenn die Nachzahlung für die Ausbildungszeiten beim VAG nicht berücksichtigt werden soll, müssten Sie die Beiträge also vor der Eheschließung einzahlen.
Man kann ja nie wissen, zu welchem Drachen oder welcher Furie sich die Angebetete mal entpuppt. Vielleicht lernt man ja auch noch eine hübschere und vermögendere Person kennen. Sie sollten vor der Hochzeit auf jeden Fall mit der Zukünftigen sprechen. Im Idealfall denkt diese so wie Sie und hat auch noch die Gelegenheit, vor der Ehe Vermögenswerte an die Seite zu schaffen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine vertrauensvolle und lange Ehe.Bin zwar noch nicht verheiratet, aber mir ist es wichtig das meine Zahlung (ca. 15000 Euro) nicht später in einem möglichen Versorgungsausgleich einfließt! Vielen Dank MfG, TomWenn das nicht echte Liebe und damit die Voraussetzung für eine glückliche Ehe ist, was dann?
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