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Experten-Antwort

variable Vergütung bei Teilerwerbsrente

von Kris21.04.2012 | 19:24
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme Teilerwerbsrente und verdiene 3.500 Euro bei einer Hinzuverdienstgrenze von 3.700. Ich bekomme im Mai eine einmalige variable Vergütung für das Betriebsergebnis in 2011. Eine weitere Sonderzahlung wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekomme ich in 2012 nicht. Eigentlich darf man ja 2mal im Jahr bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze erhalten ohne das es rentenschädlich ist. Wie ist das denn, wenn ich jetzt die 6000 Euro bekomme - das ist ja mehr als das doppelte der Hinzuverdienstgrenze aber dann doch weniger als die für das Jahr erlaubten 2mal zum doppelten Hinzuverdienst? Vielen Dank schon mal. Kris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kris,

im erstmaligen Rentenbescheid über die Bewilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen erläutert.

Es gibt neben der vollen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Möglichkeit, diese als halbe Teilrente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beziehen. Sofern in einem Kalendermonat auch die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung überschritten wird, tritt ein volles Ruhen der Rente ein.

Wird die Hinzuverdienstgrenze anschließend wieder eingehalten, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen. Ansonsten ist ein zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag möglich, ohne dass es zu einer Teilrentengewährung kommt.

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4 Antworten

Aufmerksamer Nachbaram 21.04.2012 | 19:59
Wenn Sie dazu in der Lage sind, monatlich 3500 Euro mit Arbeit zu verdienen, sollte mal überprüft werden, ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind. Die meisten Kleinrentner dürften sich durch Ihren Beitrag "etwas" verhöhnt vorkommen. Ich habe schon mehrmals erfolgreich Rentenüberprüfungen von Bekannten durchgesetzt!
Krisam 21.04.2012 | 20:45
He, ganz ruhig. Ich arbeite 5 Stunden pro Tag, zwischen 3 und 6 Stunden sind bei Teilerwerbsrente vorgesehen, bin also im Mittelmaß und dafür, dass ich glücklicherweise gut verdiene, muss ich mich wohl nicht entschuldigen. Kris
Aufmerksamer Nachbaram 22.04.2012 | 14:22
Nö, dafür müssen Sie sich auch nicht entschuldigen. Die Frage ist nur, warum jemand, der 5 Stunden täglich arbeiten kann, nicht auch 6 Stunden täglich arbeiten kann. So großartig ist dieser Unterschied nämlich nicht. Erwerbsminderungsrente und eine (fast) vollschichtige Tätigkeit widersprechen sich eben naturgemäß. Ich will Sie zwar nicht beunruhigen, weiß aber aus meinem Bekanntenkreis, dass die Grenze zwischen "bis unter 6 Stunden" und "ab 6 Stunden" je nach Tageslaune der Gutachter sehr schmal sein kann.
_icham 22.04.2012 | 14:51
Bei den Hinzuverdienstgrenzen gibts eine monatsgenaue Überprüfung, d.h. wenn die Grenze "bis zum Doppelten" überschritten ist, gibt es für diesen Monat eine Kürzung, unabhändig ob es ein 2. Überschreiten gibt... Schönen Sonntag noch!
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