Ich wurde mit 40 J. aus dem öffentl. Dienst entlassen. Ärger mit Vorgesetzten usw. , das ist fast 20 J. her.Anspruch der VBL damals 160 Euro, bleibt mir das erhalten wenn ich in Rente gehe? Danke für Auskunft
Hallo Manni K.
grundsätzlich ja - wenn die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht worden ist. Ihre alten Ansprüche sind ggf. nicht (?) umgerechnet worden (2001 gab es eine 'Neuordnung' der VBL).
Nehmen Sie einfach Kontakt mit denen auf und hinterfragen die alten/aktuellen Ansprüche:
https://www.vbl.de/de/schnelleinstieg_menue/kontakt/
Sobald eine gesetzliche Rente läuft (egal ob wegen (Teil-)Erwerbsminderung, vorgezogene Altersrente mit Abschlägen oder abschlagsfreie Altersrente), ist auch die VBL zu zahlen.
Ob die Höhe noch aktuell ist, wird sich zeigen ...vor 20 Jahren gab es eigentlich noch keine Mitteilungen über die erreichte VBL-Rente. Wenn es eine Mitteilung aus 2002 ff. ist/eine alte 'Startgutschrift', hat sich der Betrag nicht verändert/jeder Punkt ist immer noch 4 EUR brutto als Monatsrente wert (minus Rentenschlag bis zu. 10,8 %, minus KV/PV 17,85/18,10 %) ...Dynamik setzt erst mit Zahlungsbeginn ein (1 % jedes Jahr)
Gruß
w.