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VBL Beiträge steuerlich absetzbar?

von DK4128218.12.2007 | 19:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich hoffe jemand kann mir helfen! ich bin seit 01.01.2007 im öffentlichen Dienst beschäftigt- wichtig im Osten. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber erfahren, dass sich die Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung zum 01.01.2008 ändern. Ab 01.01. verlangt die VBL nun im Kapitaldeckungsverfahren 4% des Bruttogehaltes. Der Arbeitgeber trägt daran 50% also 2% und 1% Umlage. Nun zu meiner Frage: Mich interessiert wie ich diese nicht gerade geringen Beiträge steurlich geltend mache.... Ich habe seit 2004 privat über die DEBEKA einen Riestervertrag abgeschlossen. In diesen zahle ich jedes Jahr den steuerlichen Höchstbetrag ein. In 2007 waren dies 1.575 € (inkl Zulage). 1.) Variante Nun wurde mir in anderen Foren gesagt, dass ich die VBl Beiträge wie Rieterbeiträge in der Steuererklärung angeben kann. Doch kann ich das wirklich? Ich habe doch bereits mit meinm privaten Riiestervertrag den Steuervorteil voll ausgeschöpft. 2. Variante Andere sagen die VBL Beiträge zählen wie normale Versicherungsbeiträge und können bis zu einem Betrag von 1.500 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. - Ist das wirklich so? Dies würde mir auch nichts bringen, da bereits meine Sozialversicherungsbeiträge den Pauschalbeitrag von 1.550 € ausschöpfen. 3. Variante Die VBL Beiträge sind ja Pflichtbeiträge für eine spätere Rente. Also dem Grunde nach nichts anderes als die Beiträge in die gesetzliche Rente (19,9% 2007). - Kann ich die VBL Beiträge wie Beiträge zur RV steuerlich geltend machen? Das heißt für 2007 könnten glaube ich 64% geltend gemacht werden und dann jedes jahr 2% mehr? 4 Variante ich gebe die VBL Beiträge gar nicht in der Steuer an - verhindere ich damit eine spätere Versteuerung einer VBL Rente? Ich hoffe irgend jemand versteht meine Problematik und kann helfen. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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3 Antworten

Schiko.am 19.12.2007 | 14:02
Obwohl ich ihren beitrag nicht ausdrucken kann, ( Drucker streikt) will ich versuchen ihnen eine antwort zu geben. Leider nannten sie das jahresbrutto und familien- stand nicht. 1) Variante, wie bei der ges.rente ist auch eigener beitrag zur VBL steuermindernd, was dies rech- nerisch bedeutet sehen sie untenstehend. 2) Variante, die vorsorgeaufwendungen sind jetzt zweigeteilt. Euro 1500/ 3000 led. vh. höchst- grenze, vornehmelich für kranken/pflegever- sicherung. mit den pauschbetrag 1550 kann ich nichts anfangen. 3) Variante, was aus den 64% wird sehen sie unten- stehend. 4) Variante , auf jeden fall sind die beiträge VBL anzu- geben Mit der versteuerung der späteren rente hat dies nichts zu tun. Auch die riesterrente wirt später versteuert, wäre ja schlimm wenn in 30 jahren bei rentenauszahlung nachzuweisen wäre ob VBL beiträge steuerfrei- oder pflichtig gezahlt wurden. Erfundenes rechenbeispiel: 36.000Jahresverdienst und 19,90% gesamtbeitrag zur RV. 07.164 ½ AG. Anteil 3582. 04.585 64% von 7164 minus AG. anteil 03.582 AG. anteil 01.003 tatsächlich steuermindernd 01.500 höchstbetrag w.kranken/pfl.vers. etc. 01.575 riesterbeitrag 100% absetzbar 00.920 werbungskostenpaulschale(pendler) 00.036 sonderausgabenpaulschale ergibt euro 05.034 insgesamt minderung des zu verst.einkommen. 30.996 tatsächlich zu versteuerndes einkommen ergibt 6127 einkommenssteuer plus soli. Beachten sie aber bitte, der steuervorteil der sich aus 1575 zusätzlichen sonderausgaben ergibt wird um die 114 grund- zulage gekürzt. Angenommen 114 + 114 grundzulage frau + 138 kinderzulage ergeben 366 gesamtzulage(nur als muster) Wirkt sich der steuervorteil der 1575 mit 360 E. aus, schmilzt dieser betrag auf 6 euro ab. Bei ihnen statt 6127 bei nur 114 zulage 6241 steuer plus soli. Wünsche einen frohen Advent.
Amadéam 19.12.2007 | 14:35
Es ist erlaubt, die Riesterförderung auf bis zu zwei Verträgen zu verteilen. Da Sie bei der Debeka bereits den Höchstbetrag ausschöpfen, könnten Sie diesen Anteil entsprechend reduzieren um dann auch die VBL in die Förderung mit einzubeziehen. Hinsichtlich der Verfahrensweise bezüglich der VBL wird auf das folgende Merkblatt verwiesen http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/rundschreiben/riester-… Sollten Sie jedoch Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein wäre das vorgenannte Vorgehen unwirtschaftlich. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Zu den steuerlichen Aspekten siehe Hinweis des Experten. Zuvor würde ich jedoch noch per mail oder telefonisch mit der VBL Kontakt aufnehmen. www.vbl.de http://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessionid=ED0AD91495DD2FE55CBE3C…
DK41282am 19.12.2007 | 14:57
@ all Vielen Dank für die Infos. Ich bin derzeit Single, das Brutto von 36.000 € kommt ungefäht hin. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, werden VBL Beiträge also wie Riesterbeiträge gewertet. Da ich über meinen privaten Riestervertrag mit 1.575 € bereits den Höchsbetrag 2007 der Steuervergünstigung erreicht habe, wirken sich die VBL Beiträge nicht mehr steuermindernd aus. ------------- @ Amade Vielen Dank für den tollen Hinweis ! Ich werde der VBL keine Zulage zukommen lassen ;-) _______________ Insgesamt möchte ich noch sagen, dass mir o.g. Antworten sehr viel Kopfzerbrechen bereiten. Denn es bedeutet für mich im Öffentlichen Dienst nur Nachteile ! Man zahlt hier fürs Alter 9,9% in die RV , 4% in den privaten Riestervertrag um Steuern zu sparen. Die VBL-Pflichtversicherung soll einmal auf 4% Arbeitnehmerbeitrag steigen, ohne das Sie mir jemals in der Anparphase Steuersenkend wirkt. Eine spätere VBL-Rente würde aber komplett verstuert und wie oben angesprochen auch noch mit KV-Beiträgen belastet. Alles in allen ist die VBL für mich ein teurer Spaß. MfG
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