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Experten-Antwort

VBL Betriebsrente

von Schneider Helmut07.11.2012 | 08:15
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12 Antworten

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Hallo wenn ich mit 63 in Rente gehe mit 9,3% Abschlag, wird mir dann auch bei der Betriebsrente 9,3% abgezogen und die Krankenkasse/Pflegeversicherung auch?. mfg. Helmut

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

frührenter mit vblam 07.11.2012 | 08:56
9,3% abzug vbl-rente und voller sozialbeitrag! gruß f.
Geraldam 07.11.2012 | 12:41
Herr Schneider, das ist ja die Sauerei bei der VBL. Bei mir ist es ähnlich, nicht nur diesen Abschlag von 9,3%, auch den vollen Beitragssatz Kranken-u Pflegekasse. Von 400 Euro- Brutto, gibt es nur 320 Netto z.B. Vor 20 J. bekamen die Rentner noch ca. 200 Euro mehr VBL-Rente. Hauptsache für die Beamten ist noch Geld da. Was bringt der Zorn des kleinen Mannes? nichts.
Schneider Helmutam 07.11.2012 | 13:45
Hallo ja leider und danke für die Antworten. Das ist der dank dafür wenn man 48 Jahre dafür gearbeitet hat. mfg. Helmut
Paul Kuhnam 07.11.2012 | 15:14
Zitat von Gerald anzeigenausblenden
Ja, bei den Beamten wird nichts abgezogen. Die müssen ja auch den Staatsapparat und die Regierenden schützen. Die muß man halt bei Laune halten. Nicht daß die auch noch aufmüpfig werden. Die holen sich sogar Kranken- und Pflegeversicherung von Betriebsrenten, soweit man diese selbst bzw. privat angespart hat - also ohne daß der Arbeitgeber was dazugegeben hat. Und der Gesetzgeber läßt dies zu, denn er gehört ja auch zur Beamtenschaft und zu den Palladinen der Regierenden. Da ist die "Sauerei" sogar noch größer. Aber was soll man dagegen tun - der Michel wählt trotzdem seine alten Parteien.
Geraldam 07.11.2012 | 16:34
Das bringt doch alles nichts welche Partei man wählt. Diese Leute beschließen alles für sich selbst, selbst essen macht fett. Der Arbeiter freut sich über 1000 Euro Rente, hat Jahre mit seiner Steuer die fetten Beamten-Pensionen bezahlt. Ich bin froh das ich alt bin, und diese Sauerei nicht mehr lange ertragen muß.
Ex tuncam 09.11.2012 | 09:36
Zitat von Gerald anzeigenausblenden
Um an ihren Ausführungen anzuknüpfen sollte man aber vielleicht so wählen, daß nicht immer nur die gleichen "fett" werden, sondern es sich ein bischen mehr verteilt.
Caro Caroam 11.11.2012 | 02:38
Über die Steuerung der Sozialversicherungsbeiträge hat der Staat die betriebliche Altersvorsorge immer im Griff und kann durch deren Änderung munter die Sozialkassen bedienen. Was bietet sich da besser an als die Renten der bAV, denn von der 2. Rente eines Rentners lassen sich leichter Beträge abschöpfen als von einem Rentner der nur eine Altersrente hat. Da man von dieser Staatsgier gerade in schwierigen Zeiten. wie zum Beispiel gerade die Finanzprobleme innerhalb der EU, nie sicher sein, empfiehlt es sich meiner Meinung besser privat vorzusorgen.
Schwertfischam 12.11.2012 | 00:43
Für einen gesetzlich Krankenversicherten lohnt sich die bAV nur, wenn der Arbeitgeber mindestens zu einem Viertel minfinanziert bzw. dazugibt. Grund: Sie zahlen später in der Rente ca. 17,5 % Sozialversicherungsbeiträge sprich Kranken- und Pflegeversicherung. Selbst dann, wenn die Ansparung mal, zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel, ausschließlich privat erfolgt ist. Privat ansparen heißt, daß die Ansparung aus dem Nettoeinkommen erfolgt, also nach Steuern und Sozialabgaben. Was nichts anderes bedeudet, als daß Sie insoweit doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist im Sozialrecht ausdrücklich zulässig. Ausnahme ist nur bei dem Durchführungsweg "Direktversicherung" möglich, wenn man sich die Versicherung als Privatzahler auf sich umschreiben läßt. Denken Sie daran, Versicherungsprodukte sind wie schwimmende Eisberge, Sie sehen nur die obere Hälfte. Auch sollte es zu Denken geben, wenn Sie der Staat schon so mit Sozialversicherungsbeiträgen "schröpft", was haben sie dann von den anderen Beteiligten zu erwarten? Ein weiterer Tipp: Lesen Sie bei der Internetseite des ZDF was Plus-Minus am 24.10.2012 zu der bAV gesagt bzw. geschrieben hat
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