Hallo liebes Expertenteam,
in der Satzung der VBL Extra ist hinterlegt, dass der Bezug einer abschlagsbehafteten (Alters-)Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge hätte, dass die Riesterrente bei der VBL Extra ebenso mit denselben Abschlägen (maximal 10,8 Prozent) berechnet wird.
Ist das mit dem Gleichheitsprinzip vereinbar? Hätte ich die Riesterrente über eine Bank oder Versicherung abgeschlossen, bekäme ich keine Abschläge bei einem vorgezogenen (gesetzl.) Rentenbeginn berechnet.
Gibt es bereits ein Klageverfahren vor dem Sozial- oder Verfassungsgericht?
Hallo Ela,
uns ist nicht bekannt, dass die aufstockende Riesterrente, die man zur regulären betriebl. Altersvorsorge zusätzlich -riestergefördert- betreiben kann, auch Abschläge hinnehmen muss. Das ist sicherlich bei der Grundleistung der VBL so. Normalerweise haben Riesterverträge ein Zieldatum, also einen geplanten Rentenbeginn. Bei einer privaten R-Rente wäre es sogar egal, ob daneben gearbeitet wird. Ist der geplante Rentenbeginn erreicht, wird gezahlt. Bei einigen Varianten der Riesterrente als betriebliche Altersvorsorge ist schon mal zutage getreten, dass nur ab Aufgabe der Beschäftigung gezahlt wird. Zusätzliche Bedingungen sind offenbar möglich.
Wir empfehlen diese Frage direkt bei der VBL zu stellen. Kundentelefon: 0721 / 93 98 93 8.
Hätte ich auch nicht vermutet. Allerdings beinhalten die Versicherungsbedingungen VBLExtra in der Tat eine Minderung der Betriebsrente, gemessen am Zugangsfaktor nach § 77 SGB 6, und sogar um jeweils 0,4 % (Alt-Bedingungen 2004 - 2012), aktuell nur noch um 0,3 %
https://www.vbl.de/de/app/media/container/_hy5sualy.html
Tja Ela, Versicherungsbedingungen sollte man vor Vertragsabschluss lesen.
Nebenbei, ist die Entgeltumwandlung (nichts anderes ist VBLExtra) überhaupt eine Riesterrente im klassischen Sinne?
Gruß
w.
Hallo W.
Die VBL extra ist keine Entgeltumwandlung. Hier gibt es keine steuerlichen Vorteile wie zum Beispiel bei einer Direktversicherung.
Ich zahle die Beiträge selbst ( mein Arbeitgeber überweist es lediglich für mich direkt von meinem Netto Gehalt).
Was man bei Anschluss des Vertrages auch nicht wusste, dass die Rücklagen so hoch gesetzt wurden und es kaum eine Verzinsung gibt.
Aus meiner Sicht ist das rausgeschmissenes Geld gewesen.
Und obendrein sind in der Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie nachgelagerte Steuern zu zahlen.
Hallo Ela!
Wenn aus dem Netto-Einkommen eingezahlt wird und später noch Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden sollen, dann sollten Sie das Ganze noch mal guuut überlegen ...