Hallo Ela,
uns ist nicht bekannt, dass die aufstockende Riesterrente, die man zur regulären betriebl. Altersvorsorge zusätzlich -riestergefördert- betreiben kann, auch Abschläge hinnehmen muss. Das ist sicherlich bei der Grundleistung der VBL so. Normalerweise haben Riesterverträge ein Zieldatum, also einen geplanten Rentenbeginn. Bei einer privaten R-Rente wäre es sogar egal, ob daneben gearbeitet wird. Ist der geplante Rentenbeginn erreicht, wird gezahlt. Bei einigen Varianten der Riesterrente als betriebliche Altersvorsorge ist schon mal zutage getreten, dass nur ab Aufgabe der Beschäftigung gezahlt wird. Zusätzliche Bedingungen sind offenbar möglich.
Wir empfehlen diese Frage direkt bei der VBL zu stellen. Kundentelefon: 0721 / 93 98 93 8.