Gem § 37 Abs. 2 der VBL-Satzung gibt es dort auch eine vergleichbare Zurechnungszeit. Fragen Sie bitte bei Ihrer Personalstelle nach.
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Gem § 37 Abs. 2 der VBL-Satzung gibt es dort auch eine vergleichbare Zurechnungszeit. Fragen Sie bitte bei Ihrer Personalstelle nach.
Dann hatten die bei der VBL keine L..., oder Sie haben einen Azubi an der Leitung gehabt. Aber nicht desto trotz: Die VBL ist doch dazu da, dass Beschäftigte des Ö.D. fast den gleichen Lohn wie die Beamten bekommen sollen. Dazu führt es doch, dass es adäquat eine ähnliche Leistung geben muss.
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