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VBL Hochrechnung bei EM-Rente?

von Sabine06.04.2010 | 12:38
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Hallo, ich habe einen EM-Antrag gestellt. Ich war auch schon beim Gutachter. Er befürwortet auch die EM-Rente. Nun hoffe ich natürlich, dass die EM-Rente auch von der DRV genehmigt wird. Was ich ca. an Rente von der DRV bekommen würde, steht ja in der letzten Renteninformation. Hier wurde ja eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr vorgenommen, richtig? Nun zu meiner eigentlichen Frage, auch wenn es das falsche Forum ist, aber vielleicht hat hier ja einer Erfahrung. Wird bei der VBL auch eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr gemacht? Ich war eigentlich der Meinung, dass das auch gemacht wird. Aber ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass das nicht so ist. Mir würde nur so viel zustehen, was ich bereits an Versorgungspunkten erreicht habe (also keine Hochrechnung). Ist diese Information korrekt. Liebe Grüße Sabine

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gem § 37 Abs. 2 der VBL-Satzung gibt es dort auch eine vergleichbare Zurechnungszeit. Fragen Sie bitte bei Ihrer Personalstelle nach.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann hatten die bei der VBL keine L..., oder Sie haben einen Azubi an der Leitung gehabt. Aber nicht desto trotz: Die VBL ist doch dazu da, dass Beschäftigte des Ö.D. fast den gleichen Lohn wie die Beamten bekommen sollen. Dazu führt es doch, dass es adäquat eine ähnliche Leistung geben muss.

13 Antworten

Korrektam 06.04.2010 | 12:47
Ja, die Aussage ist so korrekt. Eine Zurechnungszeit gibt es ausschliesslich in der gesetzlichen Rentenversicherung. ( Warum sollte die Mitarbeiterin der VBL Ihnen auch eien falsche Auksunft geben????)
Sabineam 06.04.2010 | 12:55
Hallo Korrekt, weil auf der Hompage der VBL folgendes steht: "Wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung eine Hochrechnung der Zeiten vorgenommen? Bei Eintritt des Versicherungsfalles wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres werden bei der Berechnung der Betriebsrente für die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzliche Versorgungspunkte auf der Basis des durchschnittlichen monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur, wenn bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls eine Pflichtversicherung bestanden hat." Daher bin ich am zweifeln, ob die Aussage am Telefon korrekt ist. Oder verstehe ich den Text falsch? Liebe Grüße Sabine
Rentenpapstam 06.04.2010 | 12:56
In der gesetzlichen RV wird halt eine Zurechnungszeit bis zum 60. bewertet und bei der VBL heißt das Ding nicht Zurechnungszeit sondern "zusätzliche Versorgungspunkte bis 60 nach §37 Abs.2 der Satzung!
Sabineam 06.04.2010 | 13:24
Bei meiner Personalstelle habe ich zuerst angefragt, die sagten mir auch, dass mir zustäzliche Versorgungspunkte bis zum 60. Lebensjahr gutgeschrieben werden. Aber der Herr von der VBL sagte, dass es nicht so ist. Ich habe bei der VBL aus dem Grunde angerufen, um in Erfahrung zu bringen, wieviel das ca. sein wird. Daraufhin bekam ich eben diese Antwort. Liebe Grüße Sabine
Sabineam 06.04.2010 | 14:03
Ich danke Ihnen! Nun weiß ich wenigstens auf welchen Paragraphen ich mich berufen kann, falls später etwas falsch laufen sollte. Ich denke mittlerweile auch, dass der VBL-Mitarbeiter keine L... oder keine A... hatte, mir eine richtige Auskunft zu geben. Liebe Grüße Sabine
Isiam 06.04.2010 | 14:11
Stellen Sie ihre Frage doch schriftlich an ihre VBL Versicherung . Dann haben Sie die Antwort - die dann sicher wohl auch richtig sein wird - schwarz auf weiß.
Sabineam 06.04.2010 | 14:16
Hallo Isi, schriftlich angefragt habe ich auch schon. Mir wurden daraufhin Formulare zugeschickt, die mein Arbeitgeber und die Krankenkasse ausfüllen möchten, sobald der Bewilligungsbescheid der DRV vorliegt. Liebe Grüße Sabine
Sabineam 06.04.2010 | 14:55
VIELEN DANK !!!
Friedelam 06.04.2010 | 18:18
So eine Antwort gibt doch kein Experte? Das ich nicht lache,die Arbeiter werden wie die Beamten behandelt? Diese Antwort ist eine Frechheit. Die VBL bei mir Arbeiter ist nach der Kürzung ca. 2001 um 30% niedriger die der Rentner vor 20 J. Mir wurde gesagt die VBL wird umgestellt,war mir gleich klar was das heißt. Die Beamter werden fett weiter bezahlt,obwohl der Staat jetzt schon Pleite ist. Das hat mit Neid nichts zu tun.
Sabineam 07.04.2010 | 10:35
Hallo Dietmario, vielen Dank für diese Information. Liebe Grüße Sabine
Dietmarioam 07.04.2010 | 10:31
Hallo Sabine,bei meiner Frau,51,ö.D.,Erwerbsminderungsrente und VBL,wurde die VbL hochgerechnet bis 60,aber durch die vorzeitige Inanspruchnahme um 10,8 % wie in der gesetzlichen Rente gekürzt.
Dietmarioam 07.04.2010 | 10:57
Hallo Sabine,gern geschehen.
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