Hallo,
ich habe einen EM-Antrag gestellt. Ich war auch schon beim Gutachter. Er befürwortet auch die EM-Rente. Nun hoffe ich natürlich, dass die EM-Rente auch von der DRV genehmigt wird.
Was ich ca. an Rente von der DRV bekommen würde, steht ja in der letzten Renteninformation. Hier wurde ja eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr vorgenommen, richtig?
Nun zu meiner eigentlichen Frage, auch wenn es das falsche Forum ist, aber vielleicht hat hier ja einer Erfahrung. Wird bei der VBL auch eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr gemacht? Ich war eigentlich der Meinung, dass das auch gemacht wird. Aber ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass das nicht so ist. Mir würde nur so viel zustehen, was ich bereits an Versorgungspunkten erreicht habe (also keine Hochrechnung). Ist diese Information korrekt.
Liebe Grüße
Sabine