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VBL Pflichtversicherung

von Beschäftigter öffentl. Dienst22.01.2008 | 09:23
1542 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen! Auch auf den Verdacht hin, dass dies das falsche Forum ist habe ich eine Frage: Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt (West) und zahle Pflichtbeiträge zur VBL. Können die Pflichtbeiträge zur VBL steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, als was (Sonderausgaben?). Danke für die Antworten. Gruß

2 Antworten

Maria L.am 22.01.2008 | 09:40
Hallo, fragen Sie mal in Ihrem Personalbüro nach. Meines Wissens werden VBL-Beiträge automatisch als teilweise steuerlich absetzbar in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Allerdings zählen die Arbeitgeberbeiträge zur VBL mit zu Ihrem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen (zumindest war das früher so, die aktuelle Gesetzeslage kenne ich nicht), was Ihre Steuer- und Abgabenbelastung insgesamt erhöht. Zur VBL gibt es eine interessante kritische Webseite: www.vsz-ev.de Gruß, Maria L.
Schiko.am 22.01.2008 | 10:07
Geltend machen können sie diese beträge schon. Ob sich aber der betrag als absetzbar auswirkt hängt von der höhe des verdienstes ab. Es wird von amts wegen die begünstigerprüfung durchgeführt. Bei dem früheren system ohne aufteilung galten 2001/ 4002 ledig/ verheiratet Inzwischen sind die sogenannten vorsorgeauf- wendungen zweigeteilt. Zum einen für rentenversicherungsbeiträge, zum andern für kranken/pflegeversicherung, etc. Hier sind es festehende beträge, ledig 1500, verheiratet 3.000 im jahr. Bei erstgenannten rechnet man nach prozenten, abgeleitet vom bruttoverdienst. Habe hier schon genügend rechenbeispiele ge- bracht- auch schon mit den zahlensalat- verwirrung gestiftet. MfG.
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