Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte rückwirkend, seit Mai 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich war 43 Jahre im öffentlichen Dienst angestellt, so dass mir eine VBL-Rente klassik zusteht.
Ist es rechtens, dass mir für jeden Monat, den ich früher die VBL Rente erhalte 0,3% abgezogen werden? Auch wurden die ersten drei Monate der rückwirkenden Rente nur teilweise ausbezahlt, da bei mir "Ruhen nach § 41 VBLS" gilt. Ich hätte Krankengeld erhalten, und daher wurde mir die Rente teilweise gestrichen.
Das Krankengeld wurde aber von der Deutschen Rentenversicherung vollständig zurückbezahlt.
Die Übersicht der VBL-Rente ist sehr unübersichtlich, gibt es
eine Möglichkeit den Rentenbescheid der VBL von jemandem unparteiischem kontrollieren lassen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
und lieben Dank
Edith.W