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Experten-Antwort

VBL Rente verrzögert beantragt und DRV

von Silvana23.06.2015 | 15:49
1398 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bin seit vielen Jahren schon in EMRente und habe jetzt erst festgestellt, dass mir die VBL Rente auch bei EM zusteht (Ich war im Staatsdienst angestelllt). Meiner Dienstherrin habe ich ordnungsgemäß den Sachverhalt schriftlich mitgeteiilt. Dies wurde mir schriftlich bestätigt. Muss ich der DRV das jetzt auch mitteilen, dass ich den Antrag bei der VBL (Versorgungsanstallt des Bundes und der Länder) vor ungefähr jetzt schon 3 Wochen über meinem damaligen Arbeitgeber eingereicht habe? Bitte um ernstgemeinte und erfahrene Antwort: Vielen Dank!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2015 | 09:02

Hallo Silvana,

nein, Ihren Rentenversicherungsträger müssen Sie nicht über die Betriebsrente informieren.

5 Antworten

J.am 23.06.2015 | 16:03
Wenn Sie eine Versichertenrente von der DRV erhalten, ist es diese egal, ob bzw. von wem Sie Betriebsrenten/Versorgungsbezüge erhalten. Umgekehrt möchte aber die VBL den Rentenbescheid zur Einsichtnahme.
LisaBam 23.06.2015 | 16:04
Hallo Silvana, Das ist aber ärgrlich ;-( Nein, müssen Sie nicht. Die DRV interessiert sich nicht für Ihre VBL Rente (Gott sei Dank!) :-) Beziehen Sie volle EM Rente? Wenn ja, dann müsste doch irgendwann mal bei der VBL aufgefallen sein, dass keine Beiträge mehr kommen. Wird man da nicht auch vom Dienstherr irgendwie abgemeldet? MfG
Gabyam 23.06.2015 | 16:47
In der Tat, das ist sehr ärgerlich. Ich habe auch nur den Antrag bei der VBL gestellt (mit dem Rentenbescheid der DRV). Der DRV habe ich nicht Bescheid gesagt.
W*lfgangam 23.06.2015 | 22:02
Hallo Silvana, der Dienstherr hat leider keine gesetzlichen Informationspflichten seitens der VBL - da gibt es auch keine 'allgemeinen' Beratungsstellen. Natürlich könnte die PA-Schnarchnase mal rechtzeitig in dieser Richtung eine Info fallen gelassen haben ...ärgerlich ohnehin, auch wenn die VBL-Fristen für Nachzahlungen 12 Monate (?) betragen, ist ein Großteil der zustehenden VBL verloren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre es einen Versuch Wert, über diesen Weg die fehlenden Informations- und Fürsorgepflichten des Dienstherren 'einzuklagen', um so über einen Regress an die zustehenden VBL-Zahlungen zu kommen. Alternativ via Google-Suche, ob es ähnliche 'Schicksale' gibt, wie sie gelöst worden sind. Gruß w. PS: weitere Bestätigung: die DRV interessiert keine Zusatzversorgung bei eigenem Rentenbezug.
Silvanaam 26.06.2015 | 04:52
J. LisaB Gaby W*lfgang Experten-Antwort Danke für die Antworten
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