Hallo Lupus,
Ihre VBL stammt noch aus der Zeit vor Umstellung (2001) in Betriebsrente ...richtig ? Wegen Ihrem Hinweis 'Halbanrechnungsgrundsatz'.
Damals wurde noch VBLGesamtversorgung - gesetzliche Rente = mtl. Versorgungsrente gerechnet, ggf. wurde eine (höhere) Mindestgesamtversorgung zugrunde gelegt. Bei der (neuen) Betriebsrente seit 2001 (basierend/ errechnet aus einer Startgutschrift zum Stichtag 31.12.2001 nach altem Berechnungsschema) wird die EM-Rente nicht mehr auf die VBL angerechnet. Bei vielen (älteren) Arbeitnehmern habe sich damit aber auch die früher erwarteten VBL-Rentenansprüche zum Teil halbiert.
Andererseits besagt 'der' Halbanrechnungsgrundsatz aber auch, dass (früher) die außerhalb der VBL liegenden Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich zur Hälfte für die VBL als Versorgungsjahre zählten und damit den Versorgungssatz (%) nach oben brachten - auch bei der alten EU-Rente durch die Zurechnungszeit, allerdings sprechen Sie von der (neuen) Erwerbsminderungsrente.
Sollten Sie noch eine alte Versorgungsrente von der VBL erhalten, ist diese Berechnung grundsätzlich günstiger, als die neue Betriebsrentenberechnung. Hoch und viel bzw. klein und wenig ist natürlich relativ, da die VBL auch eine Entgeltbezogene Leistung ist. Eine Verbesserung dieser Rente aus eigener Kraft ist nicht möglich, nur durch zusätzliche VBL-pflichtige Einkünfte.
Gruß
w.