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VBL - trotz falschem Forum

von lupus01.11.2008 | 14:43
1374 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, einige der Forumsteilnehmer beziehen doch sicher auch VBL? Ich finde die Höhe meiner VBL-Rente doch recht spärlich. Dies resultiert aus dem euch bekannten Halbanrechnungsgrundsatz. Hat hier jemand irgendeinen Tipp, wie man ggf. die Höhe der VBL-Rente verbessern kann???? Weiterer Erwerbsminderungsrentenbezug vorausgesetzt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Wolfgang kann grundsätzlich zugestimmt werden.

4 Antworten

Schiko.am 01.11.2008 | 16:21
Natürlich sind sie im richtigen forum, eine VBL rente ist auch rente. Es wird ihnen mancher leser hier für diese spätere zusatz- rente neidig sein. Was dies mit halbanrech- nungsgrundsatz zu tun hat ist erklärungsbedürftig. Verbessern können sie vermut - lich dabei nichts. Den text erwerbsminderungs- entgeltbezug vorausgesetz kann ich leider auch nicht deuten. MfG.
armer rentneram 01.11.2008 | 20:14
Seien Sie froh, überhaupt noch eine beamtenähnliche Versorgung von der VBL zu kriegen, für jüngere Jahrgänge ist die längst abgeschafft. Dass Versicherungszeiten vor Ihrer Zeit im öffentlichen Dienst überhaupt zur Hälfte mitgerechnet werden, ist doch recht großzügig, oder nicht?
Schiko.am 01.11.2008 | 20:42
Müssen diese auslassungen immer sein. Lupus hat an- ständig angefragt und ver- dien eine antwort. Nicht mehr, oder weniger ist angebracht. MfG.
Wolfgangam 02.11.2008 | 08:54
Hallo Lupus, Ihre VBL stammt noch aus der Zeit vor Umstellung (2001) in Betriebsrente ...richtig ? Wegen Ihrem Hinweis 'Halbanrechnungsgrundsatz'. Damals wurde noch VBLGesamtversorgung - gesetzliche Rente = mtl. Versorgungsrente gerechnet, ggf. wurde eine (höhere) Mindestgesamtversorgung zugrunde gelegt. Bei der (neuen) Betriebsrente seit 2001 (basierend/ errechnet aus einer Startgutschrift zum Stichtag 31.12.2001 nach altem Berechnungsschema) wird die EM-Rente nicht mehr auf die VBL angerechnet. Bei vielen (älteren) Arbeitnehmern habe sich damit aber auch die früher erwarteten VBL-Rentenansprüche zum Teil halbiert. Andererseits besagt 'der' Halbanrechnungsgrundsatz aber auch, dass (früher) die außerhalb der VBL liegenden Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich zur Hälfte für die VBL als Versorgungsjahre zählten und damit den Versorgungssatz (%) nach oben brachten - auch bei der alten EU-Rente durch die Zurechnungszeit, allerdings sprechen Sie von der (neuen) Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie noch eine alte Versorgungsrente von der VBL erhalten, ist diese Berechnung grundsätzlich günstiger, als die neue Betriebsrentenberechnung. Hoch und viel bzw. klein und wenig ist natürlich relativ, da die VBL auch eine Entgeltbezogene Leistung ist. Eine Verbesserung dieser Rente aus eigener Kraft ist nicht möglich, nur durch zusätzliche VBL-pflichtige Einkünfte. Gruß w.
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