Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

VBL und VAP

von S.Auer13.08.2014 | 14:40
2137 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo forenmitglieder, ich habe nun schon einiges nachgelesen und auch telefoniert, aber leider hab ich nichts verstanden, da jeder irgendwie etwas anderes erzählt. vielleicht kann mir ja hier jemand genaueres sagen. folgender fall: ich war 1973/74 und 1977 bis ca ende 1981 bei der deutschen post als arbeiterin angestellt. wartezeit ist also nicht erfüllt. seit 1988 bis heute bin ich in der vbl und habe die wartezeit erfüllt. jetzt kann ich rente beantragen und ich weiss nicht, wie ich an die zeiten der vap komme. die einen sagen mir was von überleitung dieser zeiten an die vbl, die anderen sagen, gibts nicht mehr, aber auf antrag kann man wartezeiten übertragen lassen und ich bekäme von 2 stellen rente. verlieren würde ich bei der vbl dadurch nichts. kann mir jemand sagen, was richtig ist und was ich genau tun muss? wird zwar nicht soviel bei rumkommen, aber ich freu mich auch über wenige euro. vielen dank schon mal für eure antworten. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Christina Nowak stimme ich grundsätzlich zu. Den Antrag auf gegenseitige Anerkennung bzw. Überleitung von Versicherungszeiten müssen Sie bei der Zusatzversorgungskasse (VBL) stellen. Im Rahmen eines alten „Überleitungsabkommen“ kann evt. eine Überleitung erfolgen. Wenden Sie sich gegebenenfalls bei weiteren Fragen direkt an die VBL.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Christina Nowakam 13.08.2014 | 15:40
Hallo Frau Auer, die Zeiten der beiden Zusatzversorgungskassen können zusammengeführt werden. Dazu wird ein Antrag benötigt, den Sie unter dem Suchbegriff : Antrag auf Überleitung VBL - im Internet herunterladen können. Sie benötigen die Zeit von wann bis wann, sie versichert waren und die Mitglieds-Nr. der anderen Zusatzversorgungskasse. Wird Alles relevante im Antrag abgefragt. Die Überleitung funktioniert reibungslos, habe es selbst durchführen lassen, von der Zusatzversorgungskasse der Kirchen in den ÖD. Außerdem, es würde aus der Zusatzversorgung nicht zwei Renten geben, weil, Anspruch auf Betriebsrente besteht nur, wenn 60 Monate erreicht sind. Also würde die erste Zusatzversorgung keinen Cent bringen. . Wenn Sie in absehbarer Zeit in Rente gehen wollen, dann ganz schnell Antrag ausfüllen und abschicken. Bin ganz optimistisch, dass das klappt.
S.Aueram 14.08.2014 | 17:10
vielen dank erstmal für die antworten. ich hatte bei der vbl angerufen, die dame sagte mir, das es diese überleitungen nicht mehr gibt, das aber mit einem "antrag auf anerkennung der versicherungszeiten (wartezeit)" irgendwelche zeiten übertragen werden und ich dann von 2 stellen rente bekäme. eine woche vorher hat mir eine andere dame bei der vbl gesagt, sie würde mir für die überleitung einen antrag zusenden, das könnten bei der vbl erledigt werden. der versprochene antrag, der geschickt werden sollte kommt aber nicht. nun weiss ich einfach nicht, wie ich weitermachen soll und auch nicht, wo ich denn diesen antrag herbekomme oder wo ich einen antrag stellen soll., heute war wieder nichts in der post. von der DP - betriebsrenten erhielt ich ein schreiben, ich müsste das bei der vbl machen ??????? :--) meine em-rente läuft jetzt seit diesem jahr und ich würde es gerne klären. LG
W*lfgangam 14.08.2014 | 19:21
Hallo S.Auer, fangen Sie mit diesem VBL-Antrag an: http://www.vbl.de/de/app/media/resource/_hiqxbyja.deliver?s=E4S2… Die früheren Zusatzversorgungen werden werden ab Ziff. 7.1 abgefragt. Weitere Informationen finden Sie auf der dortigen Vordruck-Einstiegsseite (Sie brauchen wenigstens noch den Vordruck L305/Krankenversicherung): http://www.vbl.de/de/rentner/rente_beantragen/ Gruß w.
S.Aueram 15.08.2014 | 08:02
vielen vielen dank. werd mich gleich ans werk machen :-) LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026