Dem Beitrag von Christina Nowak stimme ich grundsätzlich zu. Den Antrag auf gegenseitige Anerkennung bzw. Überleitung von Versicherungszeiten müssen Sie bei der Zusatzversorgungskasse (VBL) stellen. Im Rahmen eines alten „Überleitungsabkommen“ kann evt. eine Überleitung erfolgen. Wenden Sie sich gegebenenfalls bei weiteren Fragen direkt an die VBL.