Meine Frage lautet:
Inwiefern wird auf das Alter bei einer weitergewährung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente nach 4 Jahren Rücksicht genommem?
Wird bei einem 35 jährigen genauso entschiedn wie bei einem 57 jährigen mit gleichen Bedingungen? Danke
Normalerweise SOLLTE das Alter bei der Zuerkennung / Verlängerung einer EM-Rente keine Rolle spielen.
In der Praxis allerdings spielt das Alter aber zumindest indirekt und vor allem in Bezug auf die Zukunftsprognose eine Rolle.
Das bei einem 57 jährigen ein Heilungsprozess - insofern überhaupt zu erwarten ist - länger dauert , als bei einem 20 oder 30 jährigen ist doch völlig klar.
Die Chancen auf eine EM-Rentenverlänegrung sind bei weiter bestehenden Erkrankungen bei einem 57 jährigem demnach höher als bei einem 35 jährigen.
Aber eine Garantie dafür, das die Rente aufgrund des höheren Lebensalters mal eben so verlängert wird, gibt es nicht !