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Experten-Antwort

VEMR u. Hartz

von nena6122.07.2010 | 19:43
1992 Ansichten
6 Antworten

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Nun habe ich es geschafft habe die VEMR bis zur Altersrente durch. Meine frage :Ich habe ja in der zwischenzeit Hartz 4 bek.und vor 3 Mon. geheiratet .Die hartz4 Beträge werden ja von der Rentennachzahlung abgezogen. Aber wie ist das vor der heirat wird da nur mein hartz4 abgezogen oder auch das meines damaligen Lebensgefährten. Ab der heirat wohl von uns beiden.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von der Nachzahlung kann die Arge ihre Zahlungen gem. Erstattungsbestimmungen zurückfordern. Über die Höhe müssten Sie sich direkt bei der Arge erkundigen.

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5 Antworten

W*lfgangam 22.07.2010 | 19:50
Hallo nena61, die VEM wurde bei Ihnen wohl rückwirkend festgestellt und auch die Zahlung für rückwirkende Zeiträume. Für Hartz4 dürfte Heirat allein keine Rolle spielen, sondern die so genannte Bedarfsgemeinschaft. Insofern wird der gesamte Zeitraum der rückwirkenden Zahlung von der ARGE eingefordert werden. Die DRV wird die Nachzahlung eh erst mal einbehalten haben - über die Verrechnung erhalten Sie dann noch eine abschließende Nachricht. Gruß w.
nena61am 22.07.2010 | 19:58
Hallo Danke für die schnelle Antwort,ja die Rente wurde rückwirkend ab 1.7.09 bewilligt,mein Anwalt meinte das es zwei verschieden Sachen wären einmal Bedarfsgemeinschaft und ab der heirat. bin etwas verunsichert. Nunja warte dann mal ab bin ja froh das die Rente nun durch ist.
nena61am 22.07.2010 | 22:47
Ja wenn man genau überlegt hast du schon recht.Ich mach mich nun nicht verückt und freu mich auf das was kommt und das 1 Jahr warten sich gelohnt hat. Vielen dank nochmal
nena61am 23.07.2010 | 08:57
Hallo EA Vielen Dank für ihre Antwort
W*lfgangam 22.07.2010 | 20:31
Hallo nena61, fragen Sie Ihren Anwalt, warum schon die (schwächere) nur Bedarfsgemeinschaft - mit Anrechnung aller (!) gemeinsam verfügbaren Einkünfte - gegenüber der Ehe bei Hart4 ein "Vorteil' wäre. Lassen Sie sich zudem die gegenläufigen Rechtsvorschriften ausdrucken und den "Besserbetrag" für die Ehezeit vom Anwalt schriftlich bestätigen - wetten, er fängt an zu Hüsteln' ;-) Ziel der Bedarfsgemeinschaft ist es eben, genau diesem Punkte zu begegnen - wir heiraten nicht, weil wir dann mehr haben. Hartz4 hat genau hier dem von Anfang an einen Riegel vorgeschoben. Gruß w. ...verlangt der Anwalt während der Bedarfsgemeinschaft auch weniger Gebühren? - nur so ein Gedanke ;-)))
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